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Anwälte für Pflegestufe in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Rechtsanwalt Winfried Hilchenbach
Sebastianstraße 31
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wird der Pflegegrad eines Angehörigen nicht anerkannt? Dann benötigen Sie einen guten Anwalt für den Pflegebereich in $(ort).

In Deutschland gab es im Jahr 2021 4,1 Millionen pflegebedürftige Personen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Hier bei uns können Sie direkt eine Anfrage an einen kompetenten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Bad Neuenahr-Ahrweiler senden.

Gibt es weitere Voraussetzungen und mit welchen Leistungen sind die verschiedenen Pflegegrade verbunden?

Mehr als sechs Monate lang muss voraussichtlich Pflege notwendig sein – sonst gibt es kein Geld. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Mit einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Es gibt dazu 64 Kriterien. Mit jedem der fünf Pflegegrade gibt es mehr Leistungen. So können etwa wichtige Hilfsmittel bezahlt werden, Wohnraumanpassungen oder eine Tages- und Nachtpflege. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – was hat sich geändert?

Zum 1.1.2017 trat die Änderung in Kraft: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei den früheren Pflegestufen ging es in erster Linie darum, innerhalb von wie vielen Minuten eine Pflegekraft diese Person versorgen konnte. Heute ist entscheidend, wie sehr die Person noch für sich selbst sorgen kann, etwa beim Waschen oder Einkaufen. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler helfen.

Das Pflegegutachten ist nicht in meinem Sinne! Kann ich Widerspruch einlegen?

Widerspruch können Sie gegen den Bescheid einlegen, mit dem die Kasse Ihren Pflegegrad festsetzt. Am besten per Einschreiben. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Kasse neu über Ihren Pflegegrad entscheiden. Falls noch einmal ein Gutachter kommt, sollten Sie beim Termin Ihre medizinischen Unterlagen bereit halten. Fällt die neue Entscheidung anders aus, als erhofft, können Sie wieder innerhalb eines Monats vor Gericht dagegen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der richtige Adressat ist die Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Die Kasse schickt dann Formulare zum Ausfüllen und einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Eine Grundregel ist, dass man in den letzten zehn Jahren jedenfalls zwei Jahre lang eingezahlt haben muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, wenn Ihr Pflegegrad nicht anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in $(ort) bei allen Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht helfen können. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie die Anwälte schnell und einfach erreichen und um Rückruf bitten! Aus der Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Bad Neuenahr-Ahrweiler gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.