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Anwälte für Pflegestufe in Freilassing

Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing

Wird der Pflegegrad eines Angehörigen nicht anerkannt? Dann benötigen Sie einen guten Anwalt für den Pflegebereich in $(ort).

Für viele Menschen ist Pflege ein wichtiges Thema. 2021 gab es 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Hier bei uns können Sie direkt eine Anfrage an einen kompetenten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Freilassing senden.

Gibt es weitere Voraussetzungen und mit welchen Leistungen sind die verschiedenen Pflegegrade verbunden?

Mehr als sechs Monate lang muss voraussichtlich Pflege notwendig sein – sonst gibt es kein Geld. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Dafür gibt es 64 verschiedene Kriterien. Je höher der Pflegerad ist, desto mehr Leistungen gibt es, etwa Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegesachleistungen, für Tages- und Nachtpflege oder Hilfsmittel. Ein versierter Rechtsanwalt in Freilassing kann Sie beraten, wenn die Einstufung nicht dem entspricht, was Sie brauchen.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – was hat sich geändert?

Zum 1.1.2017 trat die Änderung in Kraft: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei der Pflegestufe wurde berechnet, wie viele Pflegeminuten pro Tag für eine bestimmte Person nötig waren. Bei den heutigen Pflegegraden kommt es weit mehr darauf an, in welchem Maße die Person noch für sich selbst sorgen kann. Ein erfahrener Anwalt aus Freilassing kann beurteilen, ob es Chancen gibt, die Pflegekasse zur Anerkennung eines höheren Pflegegrades zu bewegen.

Das Pflegegutachten ist nicht in meinem Sinne! Kann ich Widerspruch einlegen?

Widerspruch können Sie gegen den Bescheid einlegen, mit dem die Kasse Ihren Pflegegrad festsetzt. Am besten per Einschreiben. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Pflegekasse erneut über Ihren Fall entscheiden. Bei einem neuen Termin mit einem Gutachter sollten Sie alle Unterlagen bereit haben. Ist der neue Bescheid wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt wieder einen Monat. Die Begründung des Widerspruchs können Sie auch nachreichen - am besten mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts aus Freilassing.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der richtige Adressat ist die Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Daraufhin bekommen Sie Antragsunterlagen zum Ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen auch einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellen soll. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Kasse eingezahlt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Freilassing kann Sie beraten, wenn die Kasse den Antrag nicht akzeptiert.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, wenn Ihr Pflegegrad nicht anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in $(ort) bei allen Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht helfen können. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Sie können mit unserem Kontaktformular schnell und einfach einen Termin mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vereinbaren. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Freilassing gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.