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Anwälte für Behandlungsfehler in Koblenz

Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Koblenz auch im Fall von ärztlichen Behandlungsfehlern.

Ein Behandlungsfehler beeinträchtigt Patienten oft auch noch lange nach Abschluss der Behandlung. Rechtliche Beratung kann helfen, Sie finanziell abzusichern. Vor Gericht kann Ihnen nicht nur ein Schmerzensgeld zugestanden werden, sondern auch Schadensersatz für künftig auftretende Schäden. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie schnell und einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Medizinrecht in Koblenz.

Welche Ansprüche kann ich nach einem Behandlungsfehler als geschädigte Person geltend machen?

Ein Schadensersatzanspruch umfasst etwa zusätzlich notwendige Behandlungskosten oder einen Verdienstausfall. Das Gericht kann auch feststellen, dass der Schädiger weitere, zukünftige Schäden bezahlen muss. Oft können auch Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden. Die Celler Schmerzensgeldtabelle liefert Beispiele für deren Höhe. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Dauer und die Schwere von Schmerzen und Beeinträchtigungen des täglichen Lebens. Normalerweise liegt die Beweislast beim Patienten. Ausnahme: Bei groben Fehlern trägt sie der Arzt. Um Ihre Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers geltend zu machen, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Koblenz wenden.

Behandlungsfehler: Was muss man sich darunter vorstellen?

Jeder Medizinberuf kann einen solchen Fehler machen: Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger oder Hebammen ebenso wie Psychotherapeuten. Ist vom Kunstfehler die Rede, sind meist Ärzte betroffen – etwa durch Fehler bei einer OP, falsche verordnete Medikamente oder falsche Therapien. Infektionen durch mangelnde Hygiene im Krankenhaus können ebenfalls Behandlungsfehler sein. Generell liegt ein solcher Fehler vor, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der im Zeitpunkt ihrer Durchführung bestand. Ob Sie Ansprüche gegen einen Arzt oder eine Klinik haben, kann ein kompetenter Rechtsanwalt in Koblenz herausfinden.

Behandlungsfehler: Die unterschiedlichen Varianten

Von einem Diagnosefehler spricht man, wenn ein Arzt aufgrund der Befunddaten eine falsche Diagnose stellt. Bei einem Therapiefehler eignet sich die Behandlung nicht für die jeweilige Krankheit, ist zu riskant oder entspricht nicht mehr dem Standard. Auch bei den Arbeitsabläufen in einer Klinik oder Praxis kann viel schiefgehen – etwa bei Hygiene oder Medikamentengabe. Dann liegt ein Organisationsfehler vor. Aufklärungsfehler bestehen darin, dass der Arzt den Patienten vor der Behandlung nicht ausreichend über Risiken informiert wird oder nachher über das richtige Verhalten. Lassen Sie nach einem Behandlungsfehler prüfen, welche Ansprüche Sie haben. Einer der versierten Rechtsanwälte in Koblenz kann Sie dazu beraten.

Auf welchen Ursachen beruhen Behandlungsfehler, durch die Patienten geschädigt werden?

Oft wird aus Fehlern keine Konsequenz gezogen, um diese künftig zu vermeiden – etwa durch organisatorische Änderungen. Eine häufige Ursache sind Probleme bei der Kommunikation. Dies kann etwa mehrere Ärte unterschiedlicher Richtungen betreffen oder auch das Krankenhauspersonal. Überarbeitetes Personal im medizinischen Bereich macht schneller Fehler – oft ist auch Personalmangel ein Problem. Die Aufklärung des Patienten wird oft aus Zeitmangel vernachlässigt. Ein auf medizinische Rechtsfälle spezialisierter Anwalt in Koblenz kann prüfen, welche Ansprüche sich im Fall eines Behandlungsfehlers ergeben.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen medizinischer Behandlungsfehler zu finden.

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