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Anwälte für Abfindung in Neulußheim

Rechtsanwalt Harald Sütterlin
Hockenheimer Straße 19
68809 Neulußheim

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Neulußheim, weil Ihnen vom Arbeitgeber eine angemessene Abfindung verweigert wird?

Eine Abfindung soll den Verlust Ihres Arbeitsplatzes ausgleichen. Wie viel Sie bekommen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt. Oft wird dies ausgehandelt – am besten mit juristischer Unterstützung. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Neulußheim aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Was für Nachteile hat eine Abfindung und wie vermeidet man diese?

Wer sein Arbeitsverhältnis gegen eine Zahlung und ohne reguläre Kündigungsfrist beendet, muss mit einem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld rechnen. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Versicherungswidriges Verhalten – wie ein Aufhebungsvertrag – führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese beträgt bei aus Sicht des Jobcenters freiwilliger Arbeitsaufgabe 12 Wochen und sie verkürzt die Anspruchsdauer. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Neulußheim.

Wie wird eine Abfindung für Jobverlust versteuert?

Der Grundsatz lautet: Diese Zahlung ist voll steuerpflichtig. In der Steuererklärung ist sie in Anlage N einzutragen. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Dabei kann die Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt werden. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neulußheim kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

Wer bekommt eine Abfindung?

Oft bieten Arbeitgeber sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an. Sie kann sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht eine solche Zahlung festlegen. Oft passiert dies, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Manchmal weist der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung darauf hin, dass der Adressat bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neulußheim kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Wie hoch ist die Abfindung, die ich bekomme?

Wenn die Zahlung wegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage erfolgt, beträgt diese 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Beschäftigung. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Will der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden, sind aber auch mal bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin. Ein langes Gerichtsverfahren kann für den Arbeitgeber teuer werden. Mit Verhandlungsgeschick kann stattdessen eine gute Entschädigungszahlung erzielt werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Neulußheim beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, wenn Sie Unterstützung bei Verhandlungen über eine Abfindung benötigen.

Auf unserer Homepage können Sie eine Auflistung von in Neulußheim zugelassenen Anwälten finden, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ist über unser Kontaktformular möglich. Die Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten umgehend vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.