Mittwoch, 19. Juni 2013
Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände.
Wenn der Partner geht und die Scheidung oder Trennung beschlossene Sache ist, bricht für viele Menschen eine Welt zusammen. Eine Trennung/Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess und die emotionale Bewältigung ist keine leichte Sache, und das umso mehr, wenn uns der Partner völlig unverhofft mit seiner Trennungsabsicht konfrontiert.
Die Scheidung oder auch Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe. In Deutschland hat eine Ehe so lange Bestand, bis sie durch ein Gericht geschieden wird.
Die Gründe, welche zu einer Scheidung führen können, sind sehr vielfältig. Jeder muss individuell abwägen, was für ihn ein Scheidungsgrund ist und in welchen Situationen er Fehltritte vergeben kann.
Neben dem Fremdgehen kann auch ein Auseinander-Leben der Grund für eine Scheidung sein - ebenso wie unterschiedliche Vorstellungen vom Leben, ein Kinderwunsch oder das Gefühl, nicht mehr genug für den Anderen zu empfinden.
Sofern beide Ehepartner einverstanden sind ihre Ehe aufzuheben, reichen sie vor Gericht die Scheidung ein. Bis das Verfahren zu einem endgültigen Ergebnis - der Scheidung - kommt, kann es aber mehrere Monate dauern.
Etwas komplizierter wird es dann, wenn einer der beiden Eheleute nicht mit der Scheidung einverstanden ist. In diesem Fall muss vor dem Richter bewiesen werden, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und es auch keinerlei Aussicht darauf gibt, dass sich diese wiederherstellen lässt.
Im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren müssen auch weitere Ehe- und Familienangelegenheiten geklärt werden. Dazu gehört u.a. die Frage, bei wem die möglicherweise vorhandenen gemeinsamen Kinder leben werden und wie das Umgangsrecht geregelt werden soll.
Als finanzielle Folgen einer Scheidung sind eventuelle Unterhaltszahlungen und Versorgungsansprüche zu regulieren. Außerdem sind Vermögen und Hausrat aufzuteilen.
Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig anwaltlich beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Anwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Anwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wenn der Partner geht und die Scheidung oder Trennung beschlossene Sache ist, bricht für viele Menschen eine Welt zusammen. Eine Trennung/Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess und die emotionale Bewältigung ist keine leichte Sache, und das umso mehr, wenn uns der Partner völlig unverhofft mit seiner Trennungsabsicht konfrontiert.
Die Scheidung oder auch Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe. In Deutschland hat eine Ehe so lange Bestand, bis sie durch ein Gericht geschieden wird.
Die Gründe, welche zu einer Scheidung führen können, sind sehr vielfältig. Jeder muss individuell abwägen, was für ihn ein Scheidungsgrund ist und in welchen Situationen er Fehltritte vergeben kann.
Neben dem Fremdgehen kann auch ein Auseinander-Leben der Grund für eine Scheidung sein - ebenso wie unterschiedliche Vorstellungen vom Leben, ein Kinderwunsch oder das Gefühl, nicht mehr genug für den Anderen zu empfinden.
Sofern beide Ehepartner einverstanden sind ihre Ehe aufzuheben, reichen sie vor Gericht die Scheidung ein. Bis das Verfahren zu einem endgültigen Ergebnis - der Scheidung - kommt, kann es aber mehrere Monate dauern.
Etwas komplizierter wird es dann, wenn einer der beiden Eheleute nicht mit der Scheidung einverstanden ist. In diesem Fall muss vor dem Richter bewiesen werden, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und es auch keinerlei Aussicht darauf gibt, dass sich diese wiederherstellen lässt.
Im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren müssen auch weitere Ehe- und Familienangelegenheiten geklärt werden. Dazu gehört u.a. die Frage, bei wem die möglicherweise vorhandenen gemeinsamen Kinder leben werden und wie das Umgangsrecht geregelt werden soll.
Als finanzielle Folgen einer Scheidung sind eventuelle Unterhaltszahlungen und Versorgungsansprüche zu regulieren. Außerdem sind Vermögen und Hausrat aufzuteilen.
Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.
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