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Anwälte für Pflegestufe in Reichenbach im Vogtland

Rechtsanwältin Diana Reinhold
Weststraße 20A
08468 Reichenbach im Vogtland

Wird der Pflegegrad eines Angehörigen nicht anerkannt? Dann benötigen Sie einen guten Anwalt für den Pflegebereich in $(ort).

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Reichenbach im Vogtland vereinbaren.

Gibt es weitere Voraussetzungen und mit welchen Leistungen sind die verschiedenen Pflegegrade verbunden?

Mehr als sechs Monate lang muss voraussichtlich Pflege notwendig sein – sonst gibt es kein Geld. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Mit einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Es gibt dazu 64 Kriterien. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Es kann etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige geben, oder Zuschüsse für professionelle Leistungen. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Reichenbach im Vogtland Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – was hat sich geändert?

Zum 1.1.2017 trat die Änderung in Kraft: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei den früheren Pflegestufen ging es in erster Linie darum, innerhalb von wie vielen Minuten eine Pflegekraft diese Person versorgen konnte. Die Pflegegrade richten sich weitgehend danach, wie selbstständig jemand noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Reichenbach im Vogtland helfen.

Das Pflegegutachten ist nicht in meinem Sinne! Kann ich Widerspruch einlegen?

Widerspruch können Sie gegen den Bescheid einlegen, mit dem die Kasse Ihren Pflegegrad festsetzt. Am besten per Einschreiben. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Kasse neu über Ihren Pflegegrad entscheiden. Falls noch einmal ein Gutachter kommt, sollten Sie beim Termin Ihre medizinischen Unterlagen bereit halten. Gewährt Ihnen auch der neue Bescheid nicht den gewünschten Pflegestandard, können Sie wieder innerhalb eines Monats dagegen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Reichenbach im Vogtland.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der richtige Adressat ist die Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Die Kasse schickt dann Formulare zum Ausfüllen und einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Voraussetzung ist immer, dass man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Reichenbach im Vogtland kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, wenn Ihr Pflegegrad nicht anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in $(ort) bei allen Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht helfen können. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie die Anwälte schnell und einfach erreichen und um Rückruf bitten! Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular kostet Sie nichts und ist vollkommen unverbindlich. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Reichenbach im Vogtland gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.