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Anwälte für Pflegestufe in Zweibrücken

Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

2021 gab es in Deutschland 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Hier bei uns können Sie direkt eine Anfrage an einen kompetenten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Zweibrücken senden.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Darauf folgt eine erneute Prüfung Ihres Falles. Falls es wieder einen Hausbesuch gibt, sollten alle Unterlagen bereit liegen. Wird Ihre gewünschte Pflege wieder nicht bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des neuen Bescheids Klage einreichen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Zweibrücken beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Im Anschluss erhalten Sie von der Kasse Antragsformulare. Außerdem folgt der Besuch eines Gutachters, der den Pflegegrad bestimmt. Innerhalb der letzten zehn Jahre muss man zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben, um Pflegeleistungen zu bekommen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Zweibrücken kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Dabei kommt es darauf an, wie selbstständig man noch leben kann. Es gibt ein Punktesystem, und der Gutachter prüft 64 Kriterien. Mit jedem Pflegerad gibt es mehr Leistungen. So können Zuschüsse zu Hilfsmitteln bezahlt werden, zur Tages- und Nacht-Pflege oder ein Pflegegeld. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Zweibrücken helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Die Pflegestufen richteten sich früher hauptsächlich danach, wie viele Minuten Pflege ein Mensch am Tag benötigte. Pflegegrade werden hingegen danach eingeteilt, wie selbstständig man im täglichen Leben noch ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Zweibrücken kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Zweibrücken gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.