Metabolisches Syndrom - rechtliche Folgen

10.05.2011, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 1 Min. (4411 mal gelesen)
Der erfahrene Stuttgarter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht Thomas Eschle referiert über die rechtlichen Folgen des metabolischen Syndroms ( Diabetes, Stoffwechselstörung, Übergewicht, Bluthochruck )
in Hinblick auf Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung und arbeitsrechtliche Folgen.


Metabolisches Syndrom - rechtliche Folgen


Die Risikofaktoren Adipositas (Fettleibig-keit), Diabetes, Fettstoffwechselstörungen
und Bluthochdruck werden auch kardiometa-bolische Risikofaktoren genannt und können in Kombination zum Metabolischen Syndrom führen. Zusammengenommen handelt es sich um schwerwiegende Verschleißerkrankungen des menschlichen Körpers, welche in einer negativen Wechselwirkung zueinander stehen.

Im angloamerikanischen Sprachraum wird die Kombination der vier Teilerkrankungen des metabolischen Wohlstandssyndroms auch "deadly quartet" genannt - tödliches Quartett.

Jede der vier Faktoren des metabolischen Syndroms erhöht schon für sich allein das
Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes und damit die Gefahr eines Herz- oder Hirninfakts.

Viele Betroffene des Metabolischen Syndroms können nicht bis zum gesetzlichen Renten- alter erwerbsfähig sein. Dem Großteil der Erkrankten steht ein Schwerbehinderungsausweis zu, da oft noch psychische und orthopädische Gesundheitsstörungen hinzukommen. Neben sozialversicherungsrechtlichen Problemen mit
der Deutschen Rentenversicherung ( Kampf um vorzeitige Rente oder Rehabilitationsmaß- nahmen ) und der Krankenkasse sind auch arbeitsrechtliche Probleme häufig.

Weiter gibt es häufig Ärger mit privaten BU- Versicherungen.

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir auch Ihre Facharztatteste und Klinikberichte an. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte im Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht auch durchzusetzen.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
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