Abmahnung: UNIT4 IP Rechtsanwälte für Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | Porsche Nachbau

22.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (84 mal gelesen)
Die UNIT4 IP Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG einen Online-Händler wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke PORSCHE ab.

Die UNIT4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart mahnen im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, ebenfalls aus Stuttgart, einen Online-Händler wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke PORSCHE und dem Porsche "Wappen" ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird von Seiten der Kanzlei UNIT4 IP vorgeworfen,  dass er auf der Online-Fahrzeughandelsplattform mobile.de unter der Angebotsüberschrift "Porsche 356 Speedster Replica by Intermeccanica" den Nachbau eines Porsche 356 Speedster zum Kauf angeboten haben soll. Der Nachbau dieses Porsche Fahrzeuges soll laut Abmahnung an mehreren Stellen mit "PORSCHE" und dem bekannten "Porsche-Wappen" gekennzeichnet gewesen sein. 

Die Marken "PORSCHE" und das "Porsche-Wappen" seien für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG vielfach geschützt. Dieser Schutz beziehe sich auch auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Beispielshaft wird in der Abmahnung auf die Unionsmarke Nr. 018117298 „PORSCHE“ sowie die Unionsmarke Nr. 018113121 „Porsche-Wappen“ verwiesen. 

Durch das Anbieten des Porsche-Nachbaus samt PORSCHE-Schriftzug und Porsche-Wappens im Internet, habe der Abgemahnte die Markenrechte der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verletzt. 

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der behaupteten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Verkaufszahlen, Art und Umfang der Herkunft, Vertriebswege und Abnehmer verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz, der auf Grundlage der Auskunft bestimmt wird, und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Schließlich wird der Rückruf der Waren sowie die Vernichtung der noch gelagerten Waren gefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte 3.020,34 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Dieser Artikel wurde am 22.09.2022 verfasst.


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