Abmahnung der CMS Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen rechtswidrigen Lockangeboten

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (195 mal gelesen)
Abmahnung der CMS Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen rechtswidrigen Lockangeboten

Die Kanzlei CMS Rechtsanwälte aus Hamburg verschickte vor Kurzem Abmahnungen im Auftrag der Porsche AG an zahlreiche Porsche Händler.

Porsche hatte im Oktober 2019 in einer Pressemitteilung angekündigt, dass der Taycan 4S ab sofort bestellbar sei und im Januar 2020 zu den europäischen Händlern käme. Nun sind jedoch seitens der Porsche AG offenbar Liefer- oder Produktionsschwierigkeiten aufgetreten, sodass die Markteinführung Mitte Februar 2020 erfolgen soll.

Den von der Abmahnung betroffenen Händler wird vorgeworfen, den Porsche Taycan bereits anzubieten, um diesen nach der Markteinführung möglichst schnell an die Kunden ausliefern zu können. Dies stelle, der Aussage der Porsche AG zufolge, ein wettbewerbswidriges Lockangebot dar.

Die Porsche AG fordert von den Porsche Händlern die Unterlassung des Angebots und der Bewerbung von Taycan Neufahrzeugen mit einem konkreten Verfügbarkeitsdatum ohne über das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt verfügen zu können, da Porsche durch ein selektives Vertriebssystem an Endverbraucher und nicht an nicht autorisierte Wiederverkäufer vertreibe. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 50.000,00 €, gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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