Spinne verursacht Unfall beim Netzbau: Schadensersatz?

12.02.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 2 Min. (207 mal gelesen)
Spinne,Spinnennetz Schadensersatz wegen Spinne in der Tiefgarage? © - freepik

Spinnen sind nützliche Tiere, aber auf näheren Kontakt mit ihnen möchten viele Menschen trotzdem lieber verzichten. Dass eine Spinne einen Schaden von tausenden Euro verursacht, kommt selten vor.

Eine Frau hatte sich mit ihrem Mann in die Tiefgarage ihrer Wohnanlage begeben, um dort ins Auto zu steigen. Kurz bevor sie dies tun konnte, stellte ihr Ehegatte fest, dass in der Nähe ihres Kopfes eine dicke schwarze Spinne an einem Faden von der Decke herabbaumelte. Der Mann stieß einen Warnruf aus, aber auch die Gattin war bereits auf die arachnide Gefahr aufmerksam geworden. Sie sprang zurück, verlor das Gleichgewicht und stürzte. Dabei erlitt sie eine Beckenprellung rechts, eine Prellung der rechten Gesichtshälfte und einen komplizierten Bruch am rechten Handgelenk.

Über den Verbleib des Unfallverursachers ist nichts bekannt. Möglichweise ist die Spinne wieder an ihrem Faden emporgeklettert, um sich ein ruhigeres Plätzchen für ihr Netz zu suchen.

Nichtsdestotrotz: Das Ehepaar hatte den Wunsch, jemanden zur Verantwortung zu ziehen. Schnell kamen sie darauf, dass es ja jemanden gab, der für die Sauberkeit der Tierfgarage verantwortlich war. Es gab nämlich einen Hausmeister, der laut Vertrag diese Räumlichkeiten regelmäßig einmal im Monat zu säubern hatte. Diese Säuberungsaktionen umfassten nach Ansicht des Ehepaares auch das Entfernen von Spinnweben. Die Frau verklagte nun den Hausmeister auf Schadensersatz sowie auf 6.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Klage ging durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Gericht erklärte, dass es selbst bei unzureichender Putztätigkeit des Hausmeisters kaum einen Zusammenhang zu dem Unfall erkennen konnte. Denn die Fenster der Tiefgarage standen ständig offen. Auch ein noch so intensives Putzen und Entfernen vorhandener Spinnweben könne nicht verhindern, dass sich ein solches Tier unberechtigt Zutritt verschaffe und sich im Zuge von Netzbauaktivitäten von Pfeilern und Decken abseile. Auch diene die Entfernung von Spinnweben nicht in erster Linie dazu, Stürze zu verhindern. Der Unfallhergang lag nach Ansicht des Gerichts im Bereich des "allgemeinen Lebensrisikos". Und dafür kann man niemand anderen verantwortlich machen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.6.2009, Az. 7 U 58/09

(Bu)


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 Stephan Buch
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