Markenrechtliche Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag der taxi-times Verlags GmbH
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (92 mal gelesen)
Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Augsburg im Auftrag der taxi-times Verlags GmbH aus München wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke "taxitimes".
Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Augsburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Schutzrechten der taxi-times Verlags GmbH aus München durchgesetzt werden sollen. Es wird geltend gemacht, dass diese Inhaberin der Unionsmarke "taxitimes" sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Bezeichnung "taxitimes" genutzt ohne hierzu berechtigt zu sein. Hierdurch sei eine Markenrechtsverletzung eingetreten, welche Ansprüche der taxi-times Verlags GmbH begründen würde.
Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Augsburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Schutzrechten der taxi-times Verlags GmbH aus München durchgesetzt werden sollen. Es wird geltend gemacht, dass diese Inhaberin der Unionsmarke "taxitimes" sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Bezeichnung "taxitimes" genutzt ohne hierzu berechtigt zu sein. Hierdurch sei eine Markenrechtsverletzung eingetreten, welche Ansprüche der taxi-times Verlags GmbH begründen würde.
Die Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Decker & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- eine Rechtsverletzung eingestehen und
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.