Straßenausbaubeiträge - Bildung einer Prozessgemeinschaft

05.06.2017, Autor: Herr Janus Galka / Lesedauer ca. 2 Min. (132 mal gelesen)
Warum sich die Bildung einer Prozessgemeinschaft im kommunalen Beitragsrecht lohnt

Die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung und vermeintliche Verbesserung von Straßen stößt bei vielen betroffenen Anliegern durchaus aus Unverständnis. Oftmals flattern Beitragsbescheide mit einer Last von mehreren Tausend Euro, die innerhalb weniger Wochen zu zahlen ist. In solchen Fällen stehen die Betroffenen vor einem Dilemma. Ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren führen zu weiteren Kosten, zumal die Erfolgsaussichten nicht immer eindeutig sind. Viele scheuen dabei einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere im Hinblick auf die Kosten.

Ein Verfahren, das sich gerade bei Abrechnung einer Straße oder mehrerer Straßen angeboten hat, ist die Bildung einer Prozessgemeinschaft. Eine solche ist zwar nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen, wird jedoch informell von den Behörden in der Regel hingenommen, denn es vereinfacht das Prozedere und spart Kosten, auch auf Seiten der Behörde.
Hierbei können sich mehrere Grundstückseigentümer oder ein Eigentümer mehrerer Grundstücke an den Anwalt wenden und als Prozessgemeinschaft auftreten.

Der Anwalt legt Widersprüche für die Betroffenen ein und legt gegenüber der Behörde dar, warum im vorliegenden Fall eine Gemeinschaft sinnvoll ist. Sodann ergeht durch die Behörde die Rückmeldung, in der Regel besteht ein Einverständnis mit dem Vorgehen. Dies bewirkt, dass nur über ein Grundstück (möglichst über ein kleineres und damit kostengünstigeres) entschieden wird. Dies wirkt sich vor allem positiv auf die Kosten des Verfahrens aus. So können sich alle Beteiligten der Prozessgemeinschaft an den Kosten beteiligen, so dass für den Einzelnen ein kleinerer Kostenbeitrag verbleibt. Dies insbesondere deshalb, weil die Rechtsschutzversicherungen eine Kostenbeteiligung in der Regel ausschließen.

Hier ist meist eine zusätzliche Absicherung notwendig. Der Rechtsstreit wird dann für alle Beteiligten kostengünstig entschieden, d. h. die Zusatzkosten bei vielen Mitgliedern der Gemeinschaft sind überschaubar. Der entscheidende Vorteil dieser Verfahrensweise ist aber im Fall des Obsiegens wird das Ergebnis dann für alle Mitglieder der Gemeinschaft übernommen. So können die oft komplizierten Rechtsfragen im Rahmen des Beitragsrechts mit hinnehmbaren Kostenaufwand rechtsverbindlich entschieden werden.

Ob eine Prozessgemeinschaft in Frage kommt, muss für jeden Einzelfall gesondert entschieden werden. Rechtsanwalt Galka hat im Rahmen seiner Tätigkeit bereits mehrere solche Fälle betreut. Ein solches Vorgehen kann die Angst vor Zusatzkosten senken und im Widerspruchsverfahren dem Eindruck entgegenwirken, lediglich Einzelkämpfer zu sein.


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