Was Sie nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten

02.01.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 2 Min. (841 mal gelesen)
Lassen Sie sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten, damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Fristen zu beachten sind.

Was Sie nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten

Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind.

Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist

Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich oft nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne Ansprüche (z. B. Prämie, Weihnachtsgeld) zudem Ausschlussfristen zu beachten. Diese können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein.

Arbeitssuchendmeldung bei Arbeitsagentur

Nicht vergessen werden sollte auch die schnelle Meldung bei der Arbeitsagentur, um keine Sperre beim Arbeitslosengeld zu bekommen.

Ziele einer Kündigungsschutzklage

Im Falle einer Klage sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, ob Sie das Arbeitsverhältnis wirklich fortsetzen oder eine möglichst hohe Abfindung und ein gutes Zeugnis bekommen möchten.

Vorgehen bei angedrohter Kündigung

Sofern der Arbeitgeber bisher eine Kündigung nur angedroht hat, sollte abgeklärt werden, ob man einfach abwartet und ggf. gegen die spätere Kündigung vorgeht oder ob man über einen Aufhebungsvertrag verhandelt. Beim Aufhebungsvertrag ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Ansprüche (z.B. Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Prämie, Zeugnis) eindeutig geregelt sind. Vorteil eines Aufhebungsvertrages ist, dass man alle offenen Punkte selbst regeln kann und somit nicht von einem Richter und seiner Entscheidung abhängig ist. So kann beispielsweise der Wortlaut des auszustellenden Zeugnisses vereinbart, die Höhe der zu zahlenden Abfindung festgelegt und eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Auf der anderen Seite muss bei Formulierung und Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages darauf geachtet werden, dass eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglichst vermieden wird.

Empfehlung

Ohne professionelle Hilfe macht man hier schnell Fehler, die einem bei der Suche nach einem neuen Job schaden bzw. durch die man viel Geld verschenkt.

Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.

Rufen Sie am besten gleich an und vereinbaren einen Termin.

0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Tanja Fuß

Anwaltskanzlei Fuß - Die Servicekanzlei -

   (27 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (106)

Anschrift
Sophienstraße 26
70178 Stuttgart
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Tanja Fuß