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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arbeitslosengeld

Rechtsanwalt Björn Stute
Eppendorfer Landstraße 54
20249 Hamburg
Rechtsanwältin Anke Kunze
Meddersheimer Straße 4
55566 Bad Sobernheim
Rechtsanwalt Michael Hug
Bergstraße 27
77736 Zell am Harmersbach
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin

Wer erhält wann Arbeitslosengeld?

Neben der Arbeitslosigkeit müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld zu haben. Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld I von dem Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV). Hartz IV-Leistungen sind unbefristet und dienen der Sicherung des Existenzminimums der Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz durch eigene Einkünfte sichern können. Arbeitslosengeld I ist auf ein Jahr - unter Umständen auf zwei Jahre - beschränkt. Die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitslosengeld I finden sich im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III).

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht für denjenigen, der arbeitslos wird und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet. Außerdem muss man mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein. Arbeitslos nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches ist, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht die Beschäftigungslosigkeit zu beenden und für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Droht die Arbeitslosigkeit innerhalb der nächsten drei Monate oder ist sie sogar wahrscheinlich, kann sich der Arbeitnehmer in der Zeit bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Berechnung des Arbeitslosengelds

Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach dem Bruttoeinkommen während des letzten Jahres der Erwerbstätigkeit. Das Gehalt ist der Berechnungsgrundlage für das sogenannte tägliche Bemessungsgeld (Bruttoeinkommen geteilt durch 365). Von dem Bemessungsgeld werden pauschale Abgaben für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen (sog. Leistungsentgelt). Sechzig Prozent des Leistungsentgelts werden als Arbeitslosengeld ausgezahlt. Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld I ein Jahr lang gezahlt. Nur wer über 50 Jahre ist oder länger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann unter Umständen zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Arbeitslosengeld in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Arbeitslosengeld I und II, Arbeitslosengeld II Alg 2, Arbeitslosenversicherung.


zuletzt aktualisiert am 23.03.2017