Wie funktionieren Anleihen?

14.02.2018, Autor: Herr Karsten Eckhardt / Lesedauer ca. 6 Min. (95 mal gelesen)
Anleihen gelten als sichere Geldanlage, doch empfiehlt sich diese einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.

Anlegern steht heute eine breite Palette von möglichen Finanzinstrumenten und Anlageformen zur Verfügung. Dabei ist es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten und die Sinnhaftigkeit, aber auch die Risiken der angebotenen Produkte im Blick zu behalten.
Den Begriff „Anleihe“ ist in aller Munde. Besonders bekannt sind die Bundesanleihen, aber auch Unternehmen bieten Anleihen in den unterschiedlichsten Varianten an. Oftmals wird Anlegern der Kauf von Anleihen empfohlen, da diese vermeintlich sicherer seien als beispielsweise Aktien.
Was aber verbirgt sich rechtlich hinter diesem Begriff? Welchen Nutzen, aber auch welche Gefahren bergen Anleihen?
Nachfolgend soll ein erster Überblick gegeben werden, welche Bedeutung Anleihen im Rechtsverkehr haben, welche Chancen sie bieten und welche Risiken interessierte Anleger bedenken sollten.

I. Sinn und Zweck von Anleihen
Unternehmen, aber auch öffentliche Institute, benötigen regelmäßig neues Kapital, dass sie sich am Kapitalmarkt beschaffen können.
Dem Unternehmer bieten sich hier mehrere Möglichkeiten, u.a., als wohl eine der bekanntesten Formen, die Ausgabe von Aktien.
Allerdings können Unternehmen nicht unbegrenzt Aktien ausgegeben. Für öffentliche Institute, die keine Aktiengesellschaft sind, scheidet diese Art der Kapitalbeschaffung von vornherein gänzlich aus.
Der Anleger bzw. Sparer sucht wiederum nach kalkulierbaren Geldanlagemöglichkeiten.
Vor dem Hintergrund dieser Interessenlage bietet sich sowohl für Unternehmen als auch für staatliche Institutionen das Instrument der Anleihe an.
Bei der Anleihe, auch Schuldverschreibung genannt, leiht sich vereinfacht gesagt der Schuldner (also das Unternehmen oder z.B. der Bund) einen bestimmten Geldbetrag beim Gläubiger (Anleger) und verspricht, diesen Betrag nach einer festgelegten Laufzeit zurückzuzahlen.
In der Zwischenzeit leistet der Schuldner regelmäßige Zinszahlungen an den Gläubiger.
Im Prinzip nimmt der Schuldner (in diesem Fall auch Emittent genannt) also einen Kredit am Kapitalmarkt auf, nämlich bei einer Vielzahl von Anlegern. Für den Emittenten hat die Anleihe im Vergleich zum Bankkredit den entscheidenden Vorteil, dass das Unternehmen neues liquides Kapital bekommt, ohne gleichzeitig Sicherheiten bereitstellen zu müssen.
Der Anleger wiederum hat den durch die Anleihe urkundlich verbrieften Anspruch, den Nennwert, also den von ihm verliehenen Geldbetrag, zu einem bestimmten Stichtag zurück und in der Zwischenzeit Zinszahlungen zu erhalten. Für den Anleger ist eine Anleihe also dem Grundsatz nach, eine gute Bonität des Schuldners vorausgesetzt, gut kalkulierbar.



II. Welche Arten von Anleihen gibt es?
Mittlerweile hat sich eine Unmenge an verschiedenen Anleiheformen herausgebildet, die die unterschiedlichsten Konditionen miteinander verbinden und teilweise zu sehr komplexen Finanzprodukten führen, wie z.B. Genussscheine, Optionsscheine und Zertifikate.
Die Grundform der Anleihe ist jedoch die Inhaberschuldverschreibung, die in §§ 793 BGB geregelt ist.
Im Wesentlichen lässt sich hier zunächst zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Anleihen unterscheiden.
Bei festverzinslichen Anleihen, wie sie bspw. Bund und Länder ausgegeben, ändert sich die Verzinsung während der Laufzeit nicht. Der Anleger kann mit einem konstanten Zinsertrag rechnen.
Unternehmen wählen oftmals aber eine andere Art der Anleihe. Bei variabel verzinslichen Anleihen (auch „Floater“ genannt) wird in den Anleihebedingungen eine periodische Zinsanpassung durch den Emittenten vereinbart. Meist wird dabei eine Kopplung an die Geldmarktzinssätze wie dem Libor oder dem Euribor vereinbart. Verändern sich diese Zinssätze, verändert sich auch die Verzinsung der Anleihe. Die Anleihe ist damit hinsichtlich der Verzinsung Schwankungen unterworfen, die sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Anlegers gereichen können.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer möglicher Unterscheidungen von Anleihearten, so z.B. die Unterscheidung von kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Anleihen. Unter kurzfristigen Anleihen versteht man Anleihen mit Laufzeiten unter zwei Jahren. Darüber hinaus handelt es sich um mittel- und langfristige Anleihen.
Auch gibt es unterschiedlich Varianten, wann die Verzinsung an den Anleger ausgezahlt wird, z.B. laufend oder in einer Einmalzahlung am Ende der Laufzeit (sog. Zero-Bonds). Bei variabler Verzinsung können zudem Zinsober- und Zinsuntergrenzen vereinbart werden (Zinscap und Zinsfloor). Auch lassen sich Anleihen mit Aktienbezugsrechten kombinieren (Wandel- und Optionsanleihen) und vieles mehr.
Es gibt auf dem Markt eine schier unübersichtliche Anzahl von Kombinations- und Gestaltungsmöglichkeiten. Allen gemeinsam ist jedoch das Grundprinzip der Schuldverschreibung, wonach der Emittent dem Gläubiger verspricht, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen.

III. Nutzen und Risiken von Anleihen
Sowohl für den Anleger als auch für den Emittenten, der neues Kapital benötigt, können Anleihen eine attraktive Form der Kapitalanlage bzw. Kapitalbeschaffung sein.
Je nach Art der Anleihe bestehen aber auch teils erhebliche Risiken, dessen der Anleger sich bei seiner Entscheidung bewusst sein und die er in seine Überlegungen mit einbeziehen sollte. Nachfolgend sollen die Hauptrisiken dargestellt werden.
a) Risiko: Bonität des Schuldners
Wie bei jeder Kreditvergabe ist die Bonität des Schuldners eines der Hauptrisiken für den Gläubiger.
Auf der relativ sicheren Seite stehen Anleger, die in festverzinsliche Anleihen der öffentlichen Hand, wie z.B. Bundesanleihen investieren. Das Ausfallrisiko, d.h. das Risiko, dass der Staat seine Verbindlichkeiten am Ende der Laufzeit nicht ablösen kann, ist überschaubar, die Risiken damit zumindest in Hinblick auf die Zinszahlungen und die Rückzahlung des ausgegebenen Betrages am Ende der Laufzeit gering.
Diese Sicherheit bezahlt der Anleger in der Regel aber auch mit einer vergleichsweisen geringen Rendite, die an realer Werthaltigkeit umso mehr einbüßt, je höher beispielsweise die Inflation ist. Diesem tatsächlichen Wertverlust kann man mittlerweile aber durch die Anlage in inflationsgeschützte Anleihen, die die Entwicklung des Preisniveaus berücksichtigen, entgegenwirken.
Wesentlich risikoreicher gestaltet sich die Anlage in Unternehmensanleihen. Das Risiko, dass Unternehmen in finanzielle Schieflage und schlussendlich gar in die Insolvenz geraten, ist stets gegeben. Gerät der Schuldner aber in die Insolvenz, ist oftmals ein Großteil der Anlage verloren. Die meisten Anleihen sind unbesichert, d.h. die Anleger müssen wie die meisten anderen Gläubiger auch ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und darauf hoffen, dass nach Durchführung des Insolvenzverfahrens noch eine Quote übrigbleibt, mit der zumindest Teile der Forderungen ausgeglichen werden können. Schlimmstenfalls droht bei der Insolvenz des Emittenten aber ein Totalausfall.
Auch wer seine Anleihen in einem Depot über ein Kreditinstitut verwalten lässt, ist bei einer Insolvenz des Unternehmens nicht geschützt. Der Einlagensicherungsfond der Banken greift an dieser Stelle nicht, da es sich nicht um eine Forderung gegen die Bank handelt, sondern um eine Forderung gegen den Emittenten.
Gerade bei Anleihen mit mittel- und langfristiger Laufzeit sollte das Insolvenzrisiko des Emittenten also bedacht werden.
b) Risiko Kursschwankungen
Anleihen sind Teil des Handels auf dem Kapitalmarkt. Gerade bei mittel- und langfristigen Anleihen hält nur ein Teil der Anleger die Anleihe wirklich bis zum Ende der Laufzeit. Oftmals wird diese vorher – teils auch an der Börse – weiterveräußert.
Im Beratungsgeschäft der Banken wird oftmals der Eindruck vermittelt, Anleihen seien eine festkalkulierbare Geldanlage, die , insbesondere dann, wenn sie von bekannten Unternehmen stammt, auch problemlos vorzeitig verkauft werden könne, wenn der Anleger dies möchte.
Was in diesem Zusammenhang aber gerne nur am Rande erläutert wird: Auch die Anleihe unterliegt Kursschwankungen, die durch das jeweils aktuelle Zinsniveau begründet sind.
Muss oder will der Anleger vor Ende der Laufzeit die Anleihe verkaufen, kann dies zu einem deutlichen Verlustgeschäft werden, nämlich immer dann, wenn der in der Anleihe versprochene Zinsertrag unter das allgemeine Zinsniveau sinkt.
So kann eine Anleihe in Niedrigzinsphasen durchaus attraktiv und begehrt sein. Steigt in der Folgezeit das Zinsniveau aber wieder an, wird es der Anleger schwer haben, die Anleihe vorzeitig zu einem guten Preis zu veräußern. Der Kurs der Anleihe fällt, was zu Verlusten bei einer Veräußerung führt.
Gerade bei langfristigen Anleihen – bei denen oft ein vorzeitiger Verkauf mit einkalkuliert ist – können Kursschwankungen zum tragen kommen. Ein Verkauf mag dann immer noch möglich sein, kostet den Anleger unter Umständen aber viel Geld.
IV. Fazit
Anleihen gibt es in den vielfältigsten, teils auch sehr komplexen Formen. Die klassische Anleihe als Inhaberschuldverschreibung i.S.d. §§ 793 BGB bietet – eine gute Bonität des Schuldners vorausgesetzt – dem Anleger eine kalkulierbare Geldanlage. Dennoch sollten sich Anleger bei Ihrer Entscheidung für den Erwerb von Anleihen bewusst sein, dass das Finanzkonzept, insbesondere bei mittel- und langfristigen Anleihen, nur aufgehen kann, wenn der Schuldner über genügend Bonität verfügt, da im Falle einer Insolvenz der Ausfall der Forderung droht. Ferner sollten Anleger berücksichtigen, dass auch Anleihen Kursschwankungen unterworfen sind und ein Verkauf nicht nur Gewinne, sondern je nach Zinsentwicklung auch Verluste nach sich ziehen kann.
Grundsätzlich sollte eine Investitionsentscheidung im Vorfeld sowohl hinsichtlich des ins Auge gefassten Produkts aber auch hinsichtlich der Struktur des Gesamtvermögens unabhängig überprüft werden. Hierfür stehen neben Angeboten diverser Verbraucherzentralen und einschlägiger Fachliteratur auch die Kanzlei WiBaR mit ihrer Anwaltlichen Vermögenssorge, dem Lawyers Fortune Care Programm zur Verfügung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Karsten Eckhardt

WiBaR-Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht

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