WGF: Forderungen für WGFH07 Anleihe zur Insolvenztabelle aufgenommen

19.07.2016, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 2 Min. (285 mal gelesen)
Die Forderungen, die die Inhaber der WGFH07 Anleihe besitzen, sind durch Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Siegburg, als gemeinsamer Vertreter beim Insolvenzverwalter fristgerecht angemeldet worden. Mittlerweile sind diese Forderungen in Höhe von ca. € 10,5 Mio. anerkannt; Hypothekenanleiheforderungen mit ca. € 7,5 Mio. sowie Zinsen im Umfang von ca. € 3,0 Mio.

Absicherung der Anleihen durch Grundschulden

 

Die Anleihen sollten ursprünglich vollständig durch Immobilien abgesichert sein. Das sollte dadurch geschehen, dass Grundschulden indirekt zu Gunsten der Anleihezeichner in verschiedene Objekte eingetragen werden sollten. Allerdings ist diese Konzept für die WGFH07 Anleihe nicht so umgesetzt worden.

 

Für die Gläubiger der Anleihe WGFH07 waren über einen Sicherheitentreuhänder Grundschulden in ein Objekt Rolandstraße in Düsseldorf eingetragen worden. Allerdings waren diese Grundschulden nicht nur für eben diese Anleihegläubiger der WGF07 Anleihe eingetragen, sondern auch für andere Anleihegläubiger der WGF. Die Folge daraus: Erlöse aus dem Verkauf der Immobilie mussten sich verschiedene Gläubigergruppen der WGF-Anleihen teilen.

 

Rolandstraße verkauft – Gelder ausgezahlt

 

Noch vor dem zweiten Insolvenzantrag zu Beginn des Jahres 2016 war das Objekt Rolandstraße in Düsseldorf verkauft worden und die Anleiheinhaber erhielten einen Bruchteil des Kaufpreises auf deren Konto ausgezahlt. Damit dürften nach aktueller Einschätzung etwa 17 % des Anleihevolumens an die Wertpapierbesitzer zurück geflossen sein.

 

Aus dem Grunde hat der gemeinsame Vertreter den noch offenen Betrag aus der Anleihe zur Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter am 20. Mai 2016 angemeldet. Die Anleihegläubiger selbst mussten in diesem Zusammenhang nicht weiter aktiv werden, um ihre Position zu sichern. Inzwischen steht auf Grund der Mitteilung des Gerichts fest: der angemeldete Betrag ist vollständig anerkannt; das gleiche gilt für die geltend gemachten Zinsen.

 

Weitere Auszahlungen

 

Weitere Gelder für die Anleihegläubiger dürfte es damit erst gegen Ende des Insolvenzverfahrens geben. 

 


Anleger, die sich in unregelmäßigen Abständen informieren lassen wollen, können sich bei dem gemeinsamen Vertreter mit dem Formular melden:

 


In den Berichten finden sich auch Informationen, die ausschließlich für die Anleihegläubiger bestimmt sind und nicht auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.

 

Hartmut Göddecke

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