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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
verzeichnet in: Fachanwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lutherstraße 14
66538 Neunkirchen
verzeichnet in: Fachanwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sudweyher Straße 5
28857 Syke
verzeichnet in: Fachanwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ludwigstraße 2
94032 Passau
verzeichnet in: Fachanwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ruhrorter Straße 55a
46049 Oberhausen
verzeichnet in: Fachanwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
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Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht
zuletzt aktualisiert am 20.03.2017