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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Matthias Schwarz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schleusberg 4-6
24534 Neumünster
Rechtsanwalt Wolfgang Tings
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Huestraße 18
44787 Bochum
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ulzburger Straße 453
22846 Norderstedt
Rechtsanwältin Sarah Eichelmann
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Seestraße 43
13353 Berlin
Rechtsanwältin Katja Spies
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Leverkuser Straße 20
65929 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Jörg Leppin
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Waldstraße 1
30163 Hannover
Rechtsanwalt Michael Doll
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt
Rechtsanwältin Karoline Guzy
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Heesenstraße 65
40549 Düsseldorf
Rechtsanwalt Jan Peter Niemann
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Teltower Damm 35
14169 Berlin

Das Verkehrsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine in Deutschland vergebene Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 3.210 Fachanwälte für Verkehrsrecht bei den Kammern verzeichnet. Diese Fachrichtung ist damit eine der beliebteren Spezialisierungen unter Juristen.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
In zivilrechtlicher Hinsicht zählen zum Verkehrsrecht zum Beispiel das Recht der KFZ-Kaufverträge, Gewährleistungsansprüche nach Werkstattarbeiten und Schadenersatzansprüche nach Unfällen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
  • dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
  • dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • dem Recht der Fahrerlaubnis,
sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?