Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger

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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Ich habe meine Kanzlei im April 2006 von vornherein mit dem Ziel gegründet, eine auf das Prüfungs­recht spezialisierte Kanzlei zu etablieren und in Verfolgung dessen meine anwaltliche Tätigkeit von Anfang an insbesondere auf dieses Rechts­gebiet ausgerichtet. Natürlich kommt man in der Gründungs­phase nicht umhin, auch Mandate zu bearbeiten, die nicht im eigentlichen Interessen­bereich liegen. Insbesondere durch konsequentes (Internet-) Marketing ist es mir aber gelungen, den Anteil der prüfungsrechtlichen Mandate bereits innerhalb kurzer Zeit stetig zu erhöhen. Als ich im Februar 2010 meine Kanzlei aus privaten Gründen von Stade nach Hildesheim verlegt habe, machten prüfungs­rechtliche Mandate bereits einen Anteil von knapp 80 % am gesamten Mandats Volumen aus. Da dieser nach der Verlegung meines Kanzlei­sitzes noch weiter gestiegen ist und sich damit auf einem konstant hohen Niveau bewegt, darf ich mich nun schon seit längerer Zeit als Spezialist für Prüfungsrecht bezeichnen.

Kompetenzbereiche:

Prüfungsanfechtungen sowie Beratung und Vertretung bei jeglichen Rechtsfragen zum und Rechtsproblemen im Prüfungsrecht in allen Ausbildungs- und Studiengängen [schwerpunktmäßig bearbeite ich dabei Mandate von geprüften Rechtskandidaten und (angehenden) Lehramtsanwärtern, die sich den (Staats-)Prüfungen unterzogen haben, sowie Prüflingen, die sich bei der Handwerks- oder (Industrie-) und Handels­kammer einer Abschluss- oder Fortbildungsprüfung unterzogen haben; auch Mandate von Berufsan-
wärtern aus den Heil- und Pflegeberufen spielen eine nicht unerhebliche Rolle].

• Rechtsbeistand bei der Erhebung von Einwendungen gegen beamtenrechtliche Beurteilungen, der Besetzung eines Dienstpostens in der Konkurrenzsituation, der vorzeitigen Entlassung aus dem Vorbereitungs­dienst oder aus dem Beamten­verhältnis wegen unzureichender Leistungen oder sonstiger angeblicher Nichteignung.

• Geltend­machung von Amtshaftungsansprüchen als Folge rechts­widriger Prüfungsentscheidungen.

• Studienplatzklagen und Beratung und Vertretung bei sonstigen (negativen) Zulassungsentscheidungen.

• Erstreitung der Zulassung von Rechtsmitteln insbesondere auch bei Mandatierung erst in der Rechtsmittelinstanz im Zuge eines Anwaltswechsels.

• Erhebung von Verfassungs­beschwerden insbesondere bei verfassungs­widriger Nicht­zulassung der Berufung oder Revision im Prüfungsrechtsstreit, aber auch in anderen Rechtsgebieten

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich ausschließlich die Interessen von Prüflingen gegenüber dem jeweiligen Prüfungsamt im Rahmen des Widerspruchs- und des sich ggf. anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vertrete. Da ich zu keinem Zeitpunkt Mandate von Prüfungsbehörden angenommen habe und auch zukünftig nicht annehmen werde, besteht die Gefahr eines Interessen­konfliktes von vornherein nicht und ist bei mir daher eine wirklich unabhängige Beratung und Vertretung gewährleistet.

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Kanzlei:

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Anschrift:

Schuhstraße 33
31134 Hildesheim
DEUTSCHLAND

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E-Mail:

Internet:
www.ra-b-unger.de

Meine Rechtsgebiete:

  • Prüfungsrecht
  • Schulrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Hochschulrecht
  • Handwerksrecht
  • Beamtenrecht

Spezialist für:

  • Prüfungsrecht