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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Bilderklau

Rechtsanwalt Steffen Koch
Holtorfer Straße 35
53229 Bonn
Rechtsanwalt Christian Beil
Rosenheimer Straße 7
83714 Miesbach

Informationen zum Thema Bilderklau

Die unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes wird umgangssprachlich oft Bilderklau genannt. Grundsätzlich wird der Begriff sowohl bei der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet als auch im Printbereich benutzt.

Der Schutz durch das Urheberrecht

Jedes Foto oder Bild ist urheberrechtlich geschützt und die Nutzung von Fotografien unterfällt dem Urheberrecht. Möchte ein Nutzer das Foto oder das Bild nutzen, so muss er zunächst beim Urheber des Fotos nach der Erlaubnis zur Nutzung fragen bzw. die Erlaubnis einholen. Eine Nutzungserlaubnis nennt man auch Lizenz. Werden Fotos ohne Lizenz genutzt, ist das eine Verletzung des Urheberrechts. Eine Verletzung ist es aber nicht, wenn der Urheber des Bildes, des Fotos oder auch der Zeitung, Grafik etc. schon länger als 70 Jahre verstorben ist.