Ihren Anwalt für Pflegestufe in Augsburg finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Augsburg

Rechtsanwalt Max Dengler
Stettenstraße 10
86150 Augsburg

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

Viele Menschen brauchen Pflege – im Jahr 2021 waren es in Deutschland 4,1 Millionen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie in Augsburg ganz bequem einen Beratungstermin bekommen - bei einem guten Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei den früheren Pflegestufen ging es in erster Linie darum, innerhalb von wie vielen Minuten eine Pflegekraft diese Person versorgen konnte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Augsburg helfen.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Kasse neu über Ihren Pflegegrad entscheiden. Falls noch einmal ein Gutachter kommt, sollten Sie beim Termin Ihre medizinischen Unterlagen bereit halten. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Augsburg.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Die Kasse schickt dann Formulare zum Ausfüllen und einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Augsburg kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Mit einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Es gibt dazu 64 Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Augsburg Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie die Anwälte schnell und einfach erreichen und um Rückruf bitten! Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Augsburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.