Ihren Anwalt für Pflegestufe in Kiel finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Kiel

Rechtsanwalt Wulf Varchmin
Segeberger Landstraße 81
24145 Kiel

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

Viele Menschen brauchen Pflege – im Jahr 2021 waren es in Deutschland 4,1 Millionen. Welche Leistungen ihnen die Pflegekasse zugesteht, hängt davon ab, welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Kiel zu finden!

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei den früheren Pflegestufen ging es in erster Linie darum, innerhalb von wie vielen Minuten eine Pflegekraft diese Person versorgen konnte. Heute ist entscheidend, wie sehr die Person noch für sich selbst sorgen kann, etwa beim Waschen oder Einkaufen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Kiel kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Kasse neu über Ihren Pflegegrad entscheiden. Falls noch einmal ein Gutachter kommt, sollten Sie beim Termin Ihre medizinischen Unterlagen bereit halten. Fällt die neue Entscheidung anders aus, als erhofft, können Sie wieder innerhalb eines Monats vor Gericht dagegen klagen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Kiel beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Die Kasse schickt dann Formulare zum Ausfüllen und einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Eine Grundregel ist, dass man in den letzten zehn Jahren jedenfalls zwei Jahre lang eingezahlt haben muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Kiel kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Mit einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Es gibt dazu 64 Kriterien. Mit jedem der fünf Pflegegrade gibt es mehr Leistungen. So können etwa wichtige Hilfsmittel bezahlt werden, Wohnraumanpassungen oder eine Tages- und Nachtpflege. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Kiel helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie die Anwälte schnell und einfach erreichen und um Rückruf bitten! Aus der Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Kiel gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.