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Zwangsvollstreckung kann sich aus einem überfordernden Vertrag - Mietvertrag oder Kaufvertrag etwa - oder einer sonstigen Vereinbarung heraus ergeben. Das Problem für die Gläubiger: Auch wenn Sie wissen, dass der Schuldner zahlungsfähig ist oder mit Gegenständen seine Forderung an Sie begleichen könnte, Sie dürfen nicht wegen selbst aktiv werden.Anwälte für Zwangsvollstreckungsrecht in Düsseldorf Stadtbezirk 1
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