Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Gera finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Gera

In Gera gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen dabei helfen, Leistungen aus einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Solange Sie nicht bereits am 31.12.2000 Ansprüche aus einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung hatten, scheidet ein gesetzlicher Anspruch aus. Durch eine private Versicherung kann man sich jedoch für diesen Fall absichern. Über unsere Seite finden Sie schnell und kostenfrei einen versierten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Gera.

Darf meine Versicherung mich auf einen anderen Beruf verweisen und aus diesem Grund nicht zahlen?

Eine solche Verweisung setzt voraus, dass der andere Beruf der sozialen Lebensstellung des Betreffenden entspricht. Sie kann nur vorgenommen werden, wenn dies vertraglich geregelt ist, und sie berücksichtigt nicht, ob man tatsächlich einen Arbeitsplatz findet. Wählen Sie daher unbedingt eine Versicherung, die diese „abstrakte Verweisung“ in ihren Vertragsbedingungen ausschließt. Je nach Vertrag kann die Versicherung unter Umständen auch die Zahlung einstellen, wenn sie herausfindet, dass man tatsächlich einen anderen Beruf ausübt. Ein Anwalt in Gera kann Sie zum Versicherungsrecht beraten und Ihnen helfen, Zahlungen zu erhalten.

Was kann man an Zahlungen erwarten – privat und gesetzlich?

Bei einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Etwa ein Drittel des Bruttogehalts, wenn Sie nur noch drei Stunden am Tag arbeiten können. Private Berufsunfähigkeits-Versicherer leisten in der Regel bei einer gesundheitsbedingten Verringerung der Arbeitsstunden um 50 Prozent. Bei einer privaten Absicherung kann die Höhe der Rente frei vereinbart werden. So können sich zum Beispiel Singles mit 50 % ihres Nettogehalts und Familien mit 80 % absichern. Diese Summe wird dann bis zur vereinbarten Altersgrenze gezahlt. Oft kommt es zu Schwierigkeiten mit Versicherungen. Ein guter Anwalt aus Gera kann hier helfen.

Was muss ich zum Berufsunfähigkeitsverfahren wissen?

Es beginnt mit dem Antrag des Versicherten bei seiner Versicherung. Diese will vieles wissen – zur beruflichen Tätigkeit und zu den gesundheitlichen Problemen. Gibt die Versicherung dem Antrag nicht statt, kann eine außergerichtliche Prüfung des Falles durch einen Rechtsanwalt folgen. Bleibt die Versicherung uneinsichtig, hilft nur noch eine Klage. Nun ist zu beweisen, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Das sogenannte Nachprüfungsverfahren der Versicherung gilt der Frage, ob der Betreffende inzwischen wieder arbeiten kann. Dann können die Leistungen entfallen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann Ihnen helfen zu klären, welche Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen hat.

Was bedeutet der Begriff Berufsunfähigkeit und was versteht man unter Erwerbsunfähigkeit?

Als berufsunfähig wird man angesehen, wenn man – wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls – voraussichtlich mehr als sechs Monate nicht im erlernten Beruf arbeiten kann. Erwerbsunfähig ist hingegen jemand, der weder im erlernten, noch in einem anderen Beruf mehr tätig werden kann. Nur noch vor dem 1. Januar 1961 geborene Personen erhalten eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Es gibt jedoch eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die auch bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Unterstützung beim Thema Berufsunfähigkeit benötigen.

Über unsere Internetseite bekommen Sie schnell und einfach Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwälten, die sich in Gera mit dem Sozialversicherungsrecht beschäftigen. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über seine Kanzlei und seine Arbeitsweise. Mit unserem Kontaktformular ist es ganz einfach, den Anwältinnen und Anwälten eine Nachricht zu schicken. Durch die Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Anschließend erhalten Sie vom Anwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.