Abmahnung der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Epic Games Germany GmbH wegen Abbildungen von "Fortnite"-Figuren

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (153 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft aus München im Auftrag der Epic Games Germany GmbH aus Düsseldorf wegen Abbildungen von "Fortnite"-Figuren auf Textilien.

Die BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft aus München verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Rechte der Epic Games Germany GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese ist Entwicklerin und Vertreiberin des weltweit bekannten Computerspiels Fortnite. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Grafiken und sogenannte Artworks aus dem Spiel Fortnite auf Bekleidungsstücken gedruckt und diese zum Verkauf angeboten hat. Nach Ansicht der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwälte handelt es sich bei bei den Spielfiguren, welche in dem Spiel Fortnite verwendet werden können, um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Nr. 4 UrhG, sodass mit der Verwendung der Werke aus der sogenannten „Fortnite-Welt“ die ausschließlichen Verwertungsrechte der Firma Epic Games Germany GmbH verletzt werden.

Gleichzeitig handelt es sich bei "Fortnite" um eine geschützte Marke, deren ausschließlichen Rechte ebenfalls bei der Epic Games Germany GmbH liegen. Durch die Bezeichnung des Produkts mit "Fortnite" im Rahmen der Verkaufsangebote liegt nach Ansicht der BEITEN BURHKHARDT Rechtsanwälte somit auch eine Markenrechtsverletzung vor.

Die BEITEN BURHKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft fordert aufgrund dieser Rechtsverstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung der BEITEN BURHKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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