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Der Pflichtteil ist der Teil vom Erbe, den rechtmäßige Erbende normalerweise in jedem Fall erhalten - auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Allerdings gibt es ein Mittel, den Pflichtteil zu "verkleinern".

Anwälte für Pflichtteil in München Allach

Rechtsanwältin Uta Hervol
Eversbuschstraße 114
80999 München