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Der Pflichtteil ist der Teil vom Erbe, den rechtmäßige Erbende normalerweise in jedem Fall erhalten - auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Allerdings gibt es ein Mittel, den Pflichtteil zu "verkleinern".

Anwälte für Pflichtteil in München Neuhausen

Rechtsanwalt Jan Seest
Romanstraße 16
80639 München