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Schwarzarbeit ist immer dann angezeigt, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben nicht gezahlt werden; der Mitarbeiter also nicht "angemeldet" ist. Schwarzarbeit kann finanziell äußerst schmerzhaft sein, auch für Geschädigte, denn die Gewährleistung ist ausgeschlossen.Anwälte für Schwarzarbeit in Oer-Erkenschwick
August-Schmidt-Straße 74
45739 Oer-Erkenschwick