Blitzlichtgewitter auf der BAB 3 - Einspruch lohnt sich!

27.01.2016, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 3 Min. (651 mal gelesen)
Gegen einen Bußgeldbescheid sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen. Es haben sich einige Fehlerquellen in das neue Gerät eingeschlichen.

Da waren selbst die Behörden überrascht: Als der mobile Blitzer auf der A3 rund um das Autobahnkreuz Hilden Ende 2015 installiert wurde, rechnete man damit, dass rund 12.000 Autofahrer pro Jahr in seine Fänge geraten würden. Weit gefehlt! In den ersten fünf Wochen fand schon ein solches Blitzlichtgewitter statt, dass 15.000 Autofahrer erwischt wurden. Der Clou des Blitzers: Er ist sehr mobil und kann auf dem gesamten circa 6,5 km langen Streckenabschnitt in der Baustelle flexibel eingesetzt werden. Das neuartige Geschwindigkeitsmessgerät kann autonom bis zu 2 Wochen den Verkehr überwachen. Das Gerät befindet sich in der Baustelle auf der A3 um das Autobahnkreuz Hilden herum - meistens nicht da, wo man ihn vermutet bzw. zuletzt gesehen hat.

Durch diese mobile Blitzanlage werden ungewöhnlich viele Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt. Woran liegt das? Die Fahrenden müssen in der Baustelle auf Tempo 60 abbremsen, das ist schwer einzuhalten, je nachdem, wie schnell man vorher gefahren ist. Außerdem gehört der Abschnitt zu einer vielbefahrenen Pendlerstrecke und ist damit für viele der Weg zur Arbeit, der täglich gefahren wird, wodurch es zu schnellerem Fahren unter Stress kommt. Außerdem ist die Fahrbahn trotz Baustellenbereich eher breit und großzügig.


Mobilität des Blitzers als Quelle für Messfehler
Bei dem Gerät handelt es sich um eine neue Abwandlung eines bekannten Jenoptik-Blitzers (Traffistar S 350). Der Kreis Mettmann wird sich über die Einnahmen, die das Gerät nun schon in den ersten paar Monaten gebracht hat, sicherlich freuen. Doch während der „Goldesel“ in den Medien schon hochgelobt wird, sollten sich Geblitzte überlegen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Denn mobile Blitzer sind gerade durch ihre Beweglichkeit besonders angreifbar: Jeder neue Aufstellort bringt auch eine neue Kalibrierung mit sich, um die erforderlichen Aufstellkriterien einzuhalten. Werden diese nicht erfüllt oder erfolgt die Einrichtung und Kalibrierung beispielsweise fehlerhaft, so ist die Messung oder gar auch die ganze Messreihe unverwertbar. Die Fehlerquellen sind mannigfaltig: So ist das Gerät der Firma Jenoptik  beispielsweise sehr neu, sodass es zu Fehlern in der Hard- oder Software kommen kann. Auch diese würden die Messung ebenfalls unbrauchbar machen. Bereits bei den Vorgängermodellen gab es erfolgreiche Angriffs- und Verteidigungsstrategien. So wird und wurde z.B. die Datensicherheit und die Manipulierbarkeit der Messdaten vor Gericht diskutiert als auch die Frage, welche Daten, die bei der Messung anfallen, von der Behörde oder dem Gerätehersteller an das Gericht und die Verteidigung herauszugeben sind, damit der Messwert verwertbar überprüft werden kann.


AG Mettmann muss mit Klagewelle rechnen
Das Amtsgericht Mettmann kann sich jedenfalls auf einige Einsprüche gefasst machen. Auch wird es dem Kreis Mettmann wohl nicht möglich sein, mit dem derzeitigen Personal alle Bußgelbescheide in der entsprechenden Frist und mit der notwendigen Sorgfalt zu bearbeiten. Der neue Blitzer bringt also nicht nur Geld in die Kassen des Landkreises, sondern auch einen enormen Arbeitsaufwand; und unter Stress können schnell Formfehler passieren.


Teamwork: Sachverständige und Anwalt arbeiten Hand in Hand
Eine unserer wesentlichen Stärken  ist, dass wir eng mit einem ausgewählten Kreis von erfahrenen Sachverständigen (Sachverständige für Messtechnik, IT- Sachverständige und auch Rechtsmediziner und Anthropologen), die für das Aufspüren von Fehlern verantwortlich sind, zusammenarbeiten. Genau das hat sich in der Vergangenheit in vielen Fällen als Vorteil herausgestellt, denn gute Zusammenarbeit ist das A und O, um Führerscheine unserer Mandanten zu retten oder auch um Bußgelder zu vermeiden.

Für Betroffene gilt daher: Sobald der behördliche Anhörungsbogen ins Haus flattert, sollte sich zur Sache nicht geäußert werden. Die Verteidigung gegen die Vorwürfe – beispielsweise durch Geltendmachung von Messfehlern, kaum erkennbaren Fotos oder weiterer Kriterien – sollte nach erfolgter Akteneinsicht durch einen Anwalt durchgeführt werden, um die besten Chancen zu wahren.

Die Kosten für die anwaltliche Beratung übernimmt die Rechtsschutzversicherung.


Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670
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