Geschwindigkeit: Lasermessung mit RIEGL FG21-P – Verfahren eingestellt!

14.11.2014, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (556 mal gelesen)
Verfahrenseinstellung, da das Gericht eine Fehlmessung nicht ausschließen konnte.

Wer aus größerer Distanz mit der „Standard-Laserpistole“ der Polizei, dem Gerät RIEGL FG21-P, zu schnell gemessen wurde, kann darauf hoffen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Dies zeigt ein aktuelles Gerichtsverfahren, in dem wir einen Mandanten mit unserem Sachverständigenpartner VUT aus Püttlingen vor einem Bußgeld und der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister bewahren konnten.


Messung erfolgte aus 630 Metern

Im aktuellen Fall wurde der Mandant im Juni diesen Jahres von der Polizei in Essen mittels eines Lasermessgerätes mit vermeintlichen 79km/h außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 50er-Zone gemessen. Nach dem obligatorischen Toleranzabzug wurde dem Mandanten noch immer ein Geschwindigkeitsverstoß von 26km/h vorgeworfen, sodass ein Bußgeld von 80,00 Euro und die Eintragung eines Punktes in Flensburg im Raume standen.

Hiergegen wehrte sich der Mandant, sodass das Verfahren vor Gericht getragen wurde. In diesem Zuge wurde deutlich, dass die tatsächliche Messung des Mandanten aus einer Entfernung von ca. 630m stattgefunden hatte.


Sachverständiger und Gericht zweifeln Messung an

Der von unserer Seite hinzugezogene Sachverständige führte in seinem Gutachten aus, dass bei dem Gerät RIEGL FG21-P der Wirkungsbereich des Laserstrahls in einer solchen Entfernung ca. 3,15m betrage – deutlich breiter, als der PKW des Mandanten war. Dementsprechend sei nicht auszuschließen, dass ein versetzt vor oder hinter dem Fahrzeug des Mandanten fahrendes Fahrzeug anstelle des Wagens des Mandanten gemessen worden sei.

Da in der Verhandlung nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein anderes Fahrzeug vom Laserstrahl getroffen worden sein könnte, schloss sich auch das Gericht den Zweifeln des Sachverständigen an. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde ohne Bußgeld und die Eintragung von Punkten in Flensburg eingestellt.


Messung überprüfen lohnt sich immer – Motorradfahrer besonders betroffen!

Der aktuelle Fall aus Essen zeigt, dass nicht nur stationäre Messstellen Fehlmessungen aufweisen können. Auch die beliebten Laserpistolen der Polizei können unter bestimmten Voraussetzungen Fehler aufweisen – insbesondere (aber nicht nur), wenn aus einer hohen Entfernung gemessen wurde, was schon ab einer Distanz von 250-300m der Fall ist!

Anzumerken ist, dass der Mandant den Fehler nicht hätte aufdecken können, wenn er sich nicht anwaltlich und mit einem Sachverständigen gegen die Messung gewehrt hätte. In diesem Fall wären 80 Euro und die Eintragung eines Punktes in Flensburg die Folge gewesen.

Dementsprechend sollten Betroffene – insbesondere Motorradfahrer, deren Motorräder naturgemäß viel schmaler als PKW und daher noch schwerer zu erfassen sind – in solchen Fällen stets gegen Messungen vorgehen, um mögliche Fehler aufdecken zu können und einem Bußgeld zu entgehen. Wichtig hierbei: laut einer Studie unseres Sachverständigen sind ca. 50% aller Messungen fehlerhaft.

Im aktuellen Fall trug die Rechtsschutzversicherung des Mandanten sämtliche Kosten des Verfahrens.


Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: 0202 245 670