Versandapotheken: Mehr Wettbewerb beim Preis für Medikamente?

08.03.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
Versandapotheken: Mehr Wettbewerb beim Preis für Medikamente? © Rh - Anwalt-Suchservice

Versandapotheken sind eine Konkurrenz für stationäre Apotheken. Bisher galt jedoch in Deutschland für beide die Preisbindung für Medikamente. Der EuGH hat gegen diese Praxis entschieden.

Immer mehr Menschen kaufen Medikamente online und lassen sich diese per Post liefern. Preislich hatte dies bisher keine Vorteile. In Zukunft können jedoch Versandapotheken Medikamente durchaus billiger anbieten als die Konkurrenz.

Medikamente: Keine freie Preisentwicklung
Wer in Deutschland Medikamente verkauft, kann nicht völlig frei entscheiden, wieviel er dafür verlangt. Zwar setzt das Pharmaunternehmen als Hersteller grundsätzlich den Preis fest. Aber das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt in § 78, dass das Bundeswirtschaftsministerium – ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien – Preisspannen für Medikamente festlegen kann. Eine weitere wichtige Regelung ist die Arzneimittelpreisverordnung. Diese bestimmt zum Beispiel, wie hoch die Zuschläge zum Preis sein dürfen, die Großhändler oder auch Apotheken verlangen. Apotheken können also nicht frei entscheiden, wieviel sie aufschlagen. Im Endeffekt führt das dazu, dass man für ein rezeptpflichtiges Medikament überall den gleichen Preis bezahlt – einen Konkurrenzkampf über den Preis gibt es bei Apotheken nicht.

Bisherige Rechtslage: Preisbindung für alle
Das Aufkommen von Versand-Apotheken die – zum Beispiel von den Niederlanden aus – Medikamente auch an deutsche Kunden verkaufen, sorgte schon vor Jahren für Streit in der Apothekenwelt. Grundsätzlich ist rechtlich gegen den Versandhandel mit Medikamenten – auch rezeptpflichtigen – bisher nichts einzuwenden. Die ausländische Konkurrenz sah jedoch nicht recht ein, warum sie nicht Kunden, die viel bestellten, auch mal Rabatte oder Boni gewähren konnte. Das widersprach aber der deutschen Preisbindung. 2012 befasste sich damit sogar der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes – ein fast schon exotisches weil nur selten zusammentretendes Gremium der Vorsitzenden der höchsten Gerichte Deutschlands. Der Senat entschied damals, dass auch ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht unterliegen sollten. Ein Konflikt mit dem EU-Recht bestehe nicht. Auch gegen die Warenverkehrsfreiheit in der EU werde nicht verstoßen (Az. GmS-OGB 1/10). Die deutsche Preisbindung für Medikamente galt damit auch für die ausländische Online-Konkurrenz. Rabatte für Vielkäufer schieden aus.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen die Preisbindung
Am 16.10.2016 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die deutsche Preisbindung für Medikamente sehr wohl gegen den freien Warenverkehr in der EU verstößt. Anlass war, dass eine niederländische Versand-Apotheke der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) Rabatte für oft ihre schwer kranken Mitglieder eingeräumt hatte. Ein Wettbewerbsverein hatte dagegen geklagt – und verloren. Die betreffende niederländische Versandapotheke darf nun also Mengenrabatte anbieten, was insbesondere chronisch Kranken und Schmerzpatienten zugute kommen wird. Die stationären deutschen Apotheken dürfen weiterhin nur die üblichen Einheitspreise ausweisen.

Wettbewerbshüter haben Einwände
Widerspruch kommt nicht nur von Seiten der deutschen Apotheker, sondern auch von Wettbewerbsvereinen, die die Preisbindung eher als ein Instrument des Verbraucherschutzes gegen Marktmechanismen ansehen. Inwieweit es den Verbraucher schützen soll, wenn kein echter Wettbewerb stattfindet und der Patient immer nur den gleichen hohen Preis zahlen muss, konnte allerdings auch der EuGH nicht feststellen. Auch die Gefahr eines Apothekensterbens – etwa in ländlichen Gegenden – konnte der EuGH nicht erkennen.

Hohes Preisniveau für Medikamente
Generell werden Medikamente in Deutschland zu Preisen verkauft, die weit über denen in anderen Ländern liegen. Der im Auftrag der AOK erstellte Arzneimittel-Verordnungs-Report (AVR) etwa ergab 2016, dass die deutschen Medikamentenpreise deutlich über dem Niveau des restlichen Europa lagen. Immer höhere Preise für neue Medikamente werden immer wieder als einer der Gründe für Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angesehen.

Verbot des Versandhandels als Alternative?
Kritiker des EuGH-Urteils fordern ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten. Grundsätzlich wäre ein solches gesetzliches Verbot möglich. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits im Dezember 2016 einen Entwurf für ein "Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ vorgelegt. Dieses soll den Versand unterbinden, Ausnahmen für Botenlieferungen festlegen und ausländische Versandapotheken praktisch vom deutschen Markt für rezeptpflichtige Medikamente ausschließen.

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