Cannabis als Medikament: Aktuelle Rechtslage und wichtige Infos

11.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Cannabis,Hanf,Medizin,Rezept Cannabis kann bei vielen Erkrankungen helfen - mittlerweile auf Rezept. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Grundsatz: Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn sie unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden. Eine Erkrankung gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

2. Letztes Mittel: Eine Behandlung mit Cannabis kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen.

3. Kostenübernahme: Wer als gesetzlich versicherter Patient Cannabis auf Rezept bekommen möchte, muss zunächst bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Gegen eine ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Klage möglich.
Seit langem wird Cannabis ein medizinischer Nutzen zugesprochen. Früher war es für Patienten praktisch unmöglich, eine Sondererlaubnis zum legalen Erwerb von Cannabis zu erhalten. Die Cannabis-Gesetzgebung hat sich jedoch im März 2017 geändert. Mittlerweile ist auch der Selbstanbau im Rahmen der Teil-Legalisierung erlaubt. Die derzeitige Bundesregierung plant jedoch Einschränkungen beim Cannabis auf Rezept.

Wogegen hilft Cannabis als Medikament?


Für medizinisches Cannabis gibt es in Deutschland viele Anwendungsmöglichkeiten. Cannabis hat eine brechreizlindernde und appetitanregende Wirkung. Dies kommt beispielsweise Patienten in der Krebstherapie zugute, die aufgrund einer Chemotherapie unter dauerndem Brechreiz leiden und kaum noch Nahrung aufnehmen können.

Medizinisches Cannabis wird auch als Schmerzmittel genutzt, insbesondere bei chronischen Schmerzen und wenn ein Patient keine anderen Schmerzmittel mehr verträgt. Hauptsächlich wird es gegen Schmerzen eingesetzt, die ihre Ursache im Nervensystem haben. Dies sind zum Beispiel Schmerzen bei Krebspatienten nach einer Strahlentherapie oder Phantomschmerzen nach Amputationen.

Bei Multipler Sklerose dient eine Cannabistherapie zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen. Die Pflanze wirkt entzündungshemmend und muskelentspannend. Cannabis auf Rezept gibt es in Form von Hanfblüten, aber auch in Kapseln, Tropfen, Öl oder Mundspray. Beispiele für aus Cannabis gewonnene Wirkstoffe sind Dronabinol und Nabilon.

Cannabis-Gesetzgebung: Was ist heute erlaubt?


Am 10. März 2017 wurden im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ mehrere Gesetze geändert. Dazu gehörte die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Diese ermöglicht es Ärzten heute, Cannabis als Medikament zu verschreiben. Dieses erhält der Patient dann in der Apotheke.

Medizinischer Hanf wird unter kontrollierten Bedingungen durch lizenzierte Produzenten angebaut. Die Kosten für das Cannabis-Medikament trägt die Krankenversicherung. Die früher notwendige Genehmigung durch die Bundesopiumstelle ist entfallen. Besondere Gesetze regeln Anbau und Preisgestaltung.

Hinzu kommen die Regelungen im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis. Seit 1.4.2024 dürfen Volljährige in ihrer Wohnung bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Zu Hause darf man bis zu 50 Gramm Cannabis in getrockneter Form aufbewahren. Unterwegs dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden. Für den Konsum in der Öffentlichkeit gibt es Einschränkungen, etwa in der Nähe von Schulen oder Sportstätten.

Tipp: Seit Juli 2024 sind auch sogenannte Cannabis-Anbauvereine zulässig. Zusammen mit dem eingeschränkten Eigenanbau zu Hause stellen sie die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis ohne ärztliches Rezept dar.

Näheres erfahren Sie hier:
Cannabis-Legalisierung: Die häufigsten Fragen und Antworten

Wer bekommt Cannabis auf Rezept?


Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn sie unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und

- andere Therapien nicht verfügbar sind, nicht anschlagen oder die Nebenwirkungen größer wären als bei einer Cannabis-Behandlung,
- eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine positive Entwicklung für den Krankheitsverlauf oder die Symptome besteht.

Dies regelt §31 Abs. 6 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Cannabinoide werden im Gesundheitswesen meist Personen verschrieben, die schwer krank sind. Dazu gehören Patienten, die wegen Multipler Sklerose ständig Schmerzen haben, oder Aids- und Krebspatienten mit permanenter Appetitlosigkeit und Übelkeit. Die Patienten nehmen die Medikamente unter ärztlicher Kontrolle selbst ein.

Ärzte verordnen seit dem 1.4.2024 medizinisches Cannabis per elektronischem Rezept. Seit der Teillegalisierung unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz. Dies erleichtert die Verschreibung.

Ausnahme: Das synthetische Cannabinoid Nabilon unterliegt weiter dem Betäubungsmittelgesetz. Auch Nabilon kann ärztlich verordnet werden. Dafür ist jedoch ein besonderes BTM-Rezept mit zusätzlichen Angaben und genauen Dosierungsvorgaben nötig.

Wo kommt das medizinische Cannabis her?


Medizinisches Cannabis gab es lange Zeit nur als Import aus dem Ausland, besonders aus den Niederlanden und Kanada. Solche Importe unterliegen der Kontrolle der Bundesopiumstelle. Mittlerweile bauen auch in Deutschland mehrere Unternehmen Cannabis an. Dieses ist seit einiger Zeit in den Apotheken erhältlich.

Anbau und Handel sind streng reglementiert von der Cannabisagentur, einer Dienststelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Diese Agentur kauft das Cannabis, verkauft es ohne Gewinn an Hersteller von Medikamenten und legt einen Hersteller-Abgabepreis fest. Derzeit liegt dieser bei 4,30 Euro pro Gramm. Die Agentur hat jedoch keinen Einfluss auf den Abgabepreis in den Apotheken. Importe gibt es weiterhin.

Wie funktioniert die Kostenübernahme für THC als Medizin?


Um als Patient Cannabis auf Rezept zu bekommen, muss man zuerst bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Lehnt diese ab, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Die Krankenkassen prüfen unter Mitwirkung ihres Medizinischen Dienstes, ob eine Verordnung von Cannabis gerechtfertigt ist. Eine Ablehnung soll nur im Ausnahmefall stattfinden.

Eine der Voraussetzungen der Kostenübernahme ist, dass Patient und Arzt bereit sind, an einer begleitenden Studie teilzunehmen. Bei dieser soll in den nächsten Jahren untersucht werden, wie hoch der Nutzen von Cannabis als Medikament ist. Die persönlichen Daten der Patienten werden anonymisiert.

Bundessozialgericht: Wann dürfen Ärzte Cannabis verschreiben?


Am 10.11.2022 hat das Bundessozialgericht in mehreren Fällen entschieden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Krankenkasse eine Verordnung von Cannabis billigen muss:

1. Voraussetzung für eine Cannabistherapie ist eine schwerwiegende Erkrankung. Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

2. Cannabis darf auch verordnet werden, wenn andere Standardtherapien verfügbar wären. Voraussetzung ist jedoch, dass der behandelnde Arzt genau begründet, warum hier keine Standardtherapie angewendet werden kann. Dazu muss der Arzt das Krankheitsbild des Patienten genau dokumentieren. Er muss die Therapiealternativen prüfen und die Erfolgschancen und Risiken der verschiedenen Therapien sorgfältig gegeneinander abwägen.

3. Hat der Arzt eine solche umfangreiche Einschätzung vorgenommen, darf die Krankenkasse das Ergebnis nur noch daraufhin überprüfen, ob die Grundlagen für die ärztliche Entscheidung vollständig, nachvollziehbar und das Abwägungsergebnis nicht vollkommen unplausibel ist.

4. Der Arzt muss im Einzelfall genau abwägen, ob eine Sucht der Behandlung entgegensteht.

Urteile vom 10.11.2022, Az. B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R.

Tipp: Laut Urteil haben Patienten nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel, wenn es mehrere gleich geeignete Mittel gibt.

Wie oft wird Cannabis als Medizin verschrieben?


Nach Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums nahmen 2016 insgesamt 779 Menschen medizinisches Cannabis ein. 2017 waren es 1.061 und 2018 rechnete man mit etwa 5.000 (Zahlen inklusive Ausnahmegenehmigungen).

Im Jahr 2019 wurde gesetzlich krankenversicherten Patienten über 267.000 Mal Cannabis verschrieben (Anzahl der Rezepte, nicht der Patienten!). Dies ist eine Steigerung von 44 Prozent zum Vorjahr. 2020 waren es 320.000 Verordnungen. 2024 wurden rund 415.000 Einheiten verordnet.

Es kommt jedoch immer noch vor, dass der Antrag von Patienten auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt wird. Das Problem ist dabei meist, ob eine „schwere“ Erkrankung vorliegt.

Wann ist eine Beschlagnahme unzulässig?


Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Februar 2015 entschieden: Eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme von Cannabispflanzen ist bei einem Schwerkranken, der eine behördliche Erlaubnis zum Cannabisbesitz zu Therapiezwecken hat, sich aber keine Fertigpräparate leisten kann, unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Insbesondere beanstandeten die Verfassungsrichter, dass das zuständige Amtsgericht bei der Anordnung dieser Maßnahmen keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen und auf eine einzelfallbezogene Begründung verzichtet hatte (Az. 2 BvR 1694/14).

Geplante Gesetzesänderung: Wird die Cannabis-Verschreibung erschwert?


Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, dass damit auf eine erhebliche Steigerung der Cannabis-Verschreibungen durch Ärzte reagiert werden soll. Hier liegt für sie der Verdacht nahe, dass sich auch Menschen ohne medizinische Notwendigkeiten auf diesem Weg Cannabis verschaffen.

Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs geht hervor, dass der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 allein um 170 Prozent gestiegen sei. Insbesondere die Möglichkeit einer Online-Verschreibung könne den Verkauf an gesunde Abnehmer fördern.

Daher sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken künftig einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient in der Arztpraxis oder im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuches voraussetzt.

Zumindest bei einer Erstverschreibung von Cannabisblüten soll es keine Verschreibung in einer Videosprechstunde mehr geben. Bei Folgerezepten soll ein persönlicher Arztbesuch in vier Quartalen Vorschrift werden. In einer Gemeinschaftspraxis muss nicht der gleiche Arzt das Folgerezept unterschreiben, aber ein Arzt der gleichen Praxis.

Auch sollen medizinische Cannabisblüten künftig nicht mehr auf dem Versandweg bzw. von Versandapotheken zur Kundschaft verschickt werden dürfen. Der Verkauf soll nur noch in normalen Präsenzapotheken erlaubt sein. Eine umfassende Aufklärung und Beratung durch den Apotheker soll Pflicht werden.

Wann und inwieweit dieser Gesetzesentwurf umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Praxistipp zu Cannabis auf Rezept


Die Entscheidungen einer Krankenkasse sind anfechtbar. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann betroffenen Patienten helfen, ihren Anspruch auf Kostenerstattung durchzusetzen. Zum Beispiel kann der Anwalt ausreichend begründen, warum im jeweiligen Einzelfall eine ausreichend schwere Erkrankung vorliegt.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion