Medizinische Rehamaßnahme - wann kann ich diese bezahlt erhalten ?

10.03.2011, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (3496 mal gelesen)
Wann kann man eine medizinische Rehamaßnahme in Anspruch nehmen ?

Der erfahrene Stuttgarter Rechtsanwalt Thomas Eschle gibt hierauf eine Antwort.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
( Reha-Maßnahme)

Arbeitnehmer können als gesetzlich rentenversicherte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in speziellen Rehaeinrichtungen erhalten, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Die Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen kann man in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Rehabilition dient nach § 1 SGB IX dazu, die „Selbstbestimmung und gleichbe-rechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.

So kann im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheits-zustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Insbesondere nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen. Das gleiche gilt bei chronischen Krankheiten. Die Rehabilitations-maßnahme kann in ambulanter oder ein einer stationären Einrichtung erfolgen.

Neben der Deutschen Rentenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
- gesetzliche Unfallversicherung /
Berufsgenossenschaften, wenn die
medizinische Rehabilitation aufgrund eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
notwendig ist.
- gesetzliche Krankenversicherung ( zum
Beispiel bei Rentnern oder Hausfrauen )

Da Rehamaßnahmen viel Geld kosten, ist es sinnvoll dafür zu kämpfen.

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Gerne erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446

E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de

www.rechtsanwalt-eschle.de
sehr ausführliche Homepage meiner Kanzlei )