Neues zur Fleher Brücke – Wiederaufnahmeverfahren für Altfälle möglich!

05.12.2013, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (966 mal gelesen)
Die Nachrichten um die Blitzeranlage an der Fleher Brücke (Autobahn 46 zwischen Düsseldorf und Neuss) reißen nicht ab. Wiederaufnahmeverfahren haben Aussicht auf Erfolg.

Die Nachrichten um die Blitzeranlage an der Fleher Brücke (Autobahn 46 zwischen Düsseldorf und Neuss) reißen nicht ab: Nachdem wir Anfang November zum ersten Mal aufgedeckt hatten, dass sich die Einstellungen von Bußgeldverfahren der mit dem dort installierten Gerät PoliScan Speed (Firma Vitronic) häuften, wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, hatten die lokalen Medien das Thema aufgegriffen. Und tatsächlich bestätigte die Stadt Düsseldorf der Westdeutschen Zeitung gegenüber, dass in rund 300 Fällen die Bußgeldbescheide zurückgenommen wurden, da die Software des Geräts im Sommer 2013 fehlerhaft gewesen sein soll.


Dunkelziffer der unrechtmäßigen Messungen hoch: Anwalt einschalten lohnt sich

Doch mit 300 zurückgenommenen Bußgeldbescheiden sind sicherlich nicht alle Betroffenen von fehlerhaften Messungen entlastet worden. Alleine bei geschätzten 100 Messungen am Tag nehmen wir an, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt.

Betroffene, die seit dem Sommer 2013 auf der A46 „Fleher Brücke“ gemessen worden sind, sollten sich daher unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden.

Uns liegt gerade ein solcher Altfall vor, in welchem dem Mandanten im Juni 2013 vorgeworfen wurde, auf der Fleher Brücke die Geschwindigkeitsbeschränkung um 45 km/h überschritten zu haben. Hierfür sollte der Mandant 176,00 Euro zahlen, einen Monat den Führerschein abgeben und drei Punkte in Flensburg erhalten. Der Mandant hatte zudem die Möglichkeit, den Führerschein innerhalb der nächsten vier Monate in die amtliche Aufbewahrung zu geben, tat dies Mitte November auch und wandte sich zugleich an uns.

Die Einschätzung eines Sachverständigen in diesem Fall hatte eindeutig Anzeichen dafür gegeben, dass auch diese Messung fehlerhaft war. Das Verfahren muss nun mit guten Aussichten wieder aufgenommen und die Messung gerichtlich überprüft werden. Die Behörde musste dem Mandanten den Führerschein solange wieder zurückgeben.


Wiederaufnahme: enge Kooperation mit Sachverständigen

Der geschilderte Fall und auch die von den Medien aufgedeckten Hintergründe zum Fall „Fleher Brücke“ lassen Hoffnung für so genannte „Altfälle“ aufkommen. Um ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen, müssen vor allem „neue Tatsachen“ hervorgebracht werden, die geeignet sind, um die Einstellung des Bußgeldverfahrens zu rechtfertigen. Dies ist mit der Hilfe von Sachverständigen möglich, die die konkrete Messung überprüfen können.

Wir arbeiten zu diesem Zwecke mit dem renommierten und auf Geschwindigkeitsmessungen spezialisierten Sachverständigenbüro „VUT“ in Püttlingen zusammen.

Betroffene sollten unbedingt in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt in das Bußgeldverfahren einzuschalten, da die Chance hoch ist, dass die Messungen rechtswidrig waren.



Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht