Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen: Wie können Geblitzte argumentieren?

06.05.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Blitzer,Radargerät,Geschwindigkeitsmessung Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen sind alltäglich © - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

Messfehler Bei den unterschiedlichen Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die zu einer fehlerhaften Messung führen können.

Faires Verfahren Dem geblitzten Autofahrer ist auf Verlangen Einsicht in das Messprotokoll, das Messergebnis, den Eichschein und die Bedienungsanleitung des eingesetzten Messgerätes zu geben.

Rohmessdaten Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht geblitzten Autofahrern zudem das Recht eingeräumt, auch die Rohmessdaten des verwendeten Messgerätes zu prüfen, die nicht Teil der Ermittlungsakte sind.

Auch "Blitzer" arbeiten nicht immer korrekt. Manchmal lässt auch die Bedienung durch die Polizeibeamten zu wünschen übrig. Vor Gericht wird oft über die Verwendbarkeit von Messergebnissen gestritten. So mancher Bußgeldbescheid lässt sich wegen Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung anfechten.

Wie wird die Geschwindigkeit im Straßenverkehr gemessen?


Es gibt verschiedene Verfahren für Geschwindigkeitskontrollen:

- Radargeräte,
- Lasermessgeräte,
- Lichtschranken,
- Messgeräte mit Induktionsschleifen in der Straße,
- Videonachfahrsysteme.

Ein Beispiel ist die Lasermessung durch das Gerät PoliScan Speed: Dieses Gerät sendet Laser-Impulse aus, die vom Fahrzeug zurück zum Messgerät reflektiert werden. So misst es die Entfernung zwischen beiden. Dabei erfasst das Gerät verschiedene Karosseriepunkte etliche Male pro Sekunde und erstellt ein Bewegungsprofil des Autos. Aus der Änderung der Entfernung errechnet es die gefahrene Geschwindigkeit.

Auch bei herkömmlichen Radargeräten reflektiert das Auto die Radarstrahlen. Diese werden wieder vom Gerät registriert, das dann die Geschwindigkeit ermittelt.

Welche Fehler können bei einer Messung auftreten?


Bei jedem Gerätetyp gibt es besondere Fehlerquellen. Beispielsweise funktionieren in die Straße eingelassene Induktionsschleifen nur einwandfrei, wenn der Straßenbelag in Ordnung ist. Radarmessungen sind oft nicht zu gebrauchen, wenn eine Schlange von Autos mit geringem Abstand hintereinander fährt.

Eine Radarpistole muss im exakt richtigen Winkel gehalten werden, um korrekte Messergebnisse zu liefern. Auch Reflexe von Sonnenlicht können das Messergebnis verfälschen.

Lasermessgeräte werden immer beliebter. Es gibt sie auf einem Dreibeinstativ oder fest installiert in einer Säule. Auch bei ihnen spielt der Messwinkel eine große Rolle für ein korrektes Ergebnis. Zu Messfehlern bei der Geschwindigkeitsmessung kann es auch durch Gegenstände kommen, die sich zwischen dem Messobjekt und dem Messgerät befinden – zum Beispiel andere Fahrzeuge, Bäume, Zweige oder Gegenstände am Fahrbahnrand.

Tipp: Um einen Bußgeldbescheid wegen Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung anzufechten, muss man innerhalb der im Bescheid genannten Frist Einspruch einlegen. Dann kommt der Fall vor Gericht und man kann seine Argumente vortragen. Die Erfolgschancen im Einzelfall kann ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt am besten beurteilen.

Welcher Toleranzabzug muss bei Blitzern angewendet werden?


Da es immer wieder zu kleinen Ungenauigkeiten kommen kann, muss bei jeder Geschwindigkeitsmessung eine Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Die Toleranzwerte hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) festgelegt.

Toleranzwerte für Blitzer:

Unter 100 km/h Geschwindigkeit: 3 km/h
Über 100 km/h Geschwindigkeit: 3 %

Eine Messung mit einem nicht geeichten Blitzer kann zur Ungültigkeit des Ergebnisses führen. Zumindest müssen höhere Toleranzwerte verwendet werden. Ein Bußgeldbescheid, der auf Messungen mit einem ungeeichten Gerät beruht, kann anfechtbar sein.

Bei Messung durch Nachfahren mit einem Polizeiauto gilt:

Mit geeichtem Tachometer:

Unter 100 km/h Geschwindigkeit: 5 - 10 km/h
Über 100 km/h Geschwindigkeit: 5 - 10 %

Mit ungeeichtem Tachometer: 20 km/h oder 20 %

Wichtig: Hier entscheiden die Gerichte nicht einheitlich. Auch spielt immer die konkrete Situation eine Rolle. Auch für schlechte Sichtverhältnisse kann es einen zusätzlichen Toleranzabzug geben.

Fehler beim Blitzen? Jahrelanger Streit über Poliscan


Besonders umstritten ist das Lasermessgerät Poliscan Speed. Seine Messergebnisse werden seit Jahren angezweifelt, weil die Herstellerfirma keinerlei Informationen über die genaue Funktionsweise des Geräts herausgibt – aus patentrechtlichen Gründen. Daher können gerichtliche Sachverständige nicht beurteilen, ob die Ergebnisse stimmen.

Einige Amtsgerichte haben deshalb "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden, so zum Beispiel das Amtsgericht Emmendingen (Urteil vom 26.02.2014, Az. 5 OWi 530 Js 24840/12).

Auch mit einer seit 2013 verwendbaren neuen Auswertungssoftware des Herstellers waren dem Sachverständigen in diesem Verfahren zufolge viele Messungen kaum nachvollziehbar. So habe die Software bei einem Test in Frankfurt am Main 21 Prozent der Messungen als fehlerhaft annulliert. Es sei nicht feststellbar, nach welchen Kriterien dies erfolgt sei.

Andere Hersteller stellen geeichte Daten zur Verfügung, um die Genauigkeit ihrer Geräte überprüfbar zu machen.

Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ansicht der kritischen Amtsrichter und ihrer Sachverständigen vehement abgelehnt. Das OLG verwies darauf, dass das Gerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sei. Damit handle es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren, dessen Ergebnisse die Gerichte ohne weitere Diskussion anerkennen müssten. Der Zweck der amtlichen Zulassung solcher Geräte sei, dass nicht über jede einzelne Messung vor Gericht mit Hilfe von Sachverständigen gestritten werden müsse.

Das Gericht räumte Betroffenen trotzdem das Recht ein, im konkreten Fall Zweifel an einer Messung vor Gericht vorzubringen und mit Beweisanträgen zu untermauern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, Az. IV-1 RBs 50/14).

Ähnliche Urteile fällten das OLG Schleswig (Beschluss vom 31.10.2013, Az. 1 Ss OWi 141/13) und das OLG Köln (Beschluss vom 30.10.2012, Az. III-1 RBs 277/12).

Fazit: Aus den OLG-Urteilen ergibt sich, dass eine Geschwindigkeitsmessung nicht schon deshalb als fehlerhaft angesehen werden kann, weil sie mit dem Poliscan-Speed durchgeführt wurde. Trotzdem können mit entsprechender Begründung Zweifel an einer Messung vorgebracht werden.

Fehler beim Blitzen durch Verstoß gegen Messrichtlinien?


Ein Bußgeldgescheid kann auch anfechtbar sein, weil es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Gerät - der Blitzer - nicht richtig bedient wurde. Die Hersteller der Geräte haben für deren Bedienung ausführliche Richtlinien ausgearbeitet. Allerdings haben auch Behörden Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen erlassen.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ging es um die "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei". Nach diesem Regelwerk müssen in Baden-Württemberg Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich im Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrsschildern stattfinden. An Gefahrstellen darf davon abgewichen werden.

Aus dem Beschluss (OLG Stuttgart, 04.07.2011, Az. 4 Ss 261/11) ergibt sich:

- Ein Verstoß der Beamten gegen solche Richtlinien kann auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot sein. Damit wäre er zu Gunsten des Betroffenen zu berücksichtigen.

- Die 150 Meter beziehen sich auf die Strecke in Fahrtrichtung des Betroffenen ab dem Schild, welches den Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt. Dazu gehören auch Ortseingangschilder beim Hineinfahren in den Ort.

Sind auch die Rohmessdaten von Blitzern gerichtlich überprüfbar?


2020 hat das Bundesverfassungsgericht geblitzten Autofahrern das Recht eingeräumt, auch die Rohmessdaten des verwendeten Messgerätes zu prüfen.

Im konkreten Fall waren diese nicht Teil der Ermittlungsakte gewesen. Das Gericht war der Ansicht, dass hier das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Der Autofahrer hatte Einsicht ins Messprotokoll, das Messergebnis, den Eichschein und die Bedienungsanleitung des eingesetzten Messgerätes bekommen. Hier hatte das Oberlandesgericht Bamberg keinen Erfolg mit dem Argument, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handle, das von Gerichten immer zu akzeptieren sei..

Das Bundesverfassungsgericht betonte: Bei der Vielzahl von Bußgeldbescheiden müsse zwar nicht jedes Mal "anlasslos die technische Richtigkeit einer Messung jeweils neu überprüft werden". Aber: Betroffene dürften grundsätzlich auch Informationen außerhalb ihrer Akte prüfen. Wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung gäbe, müssten die Gerichte gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen, um entscheiden zu können, ob ein Tempoverstoß vorliege (Urteil vom 15.12.2020, Az. 2 BvR 1616/18).

Der Hintergrund: Viele Blitzer speichern ihre Rohmessdaten gar nicht - zum Beispiel das Gerät Poliscan SM1. Das Gerät Traffistar S350 durfte nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes von 2019 zeitweise gar nicht mehr eingesetzt werden - bis zu einem Software-Update.

Müssen Behörden Fahrerfotos googeln?


Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Behörden nach Tempoverstößen alle zumutbaren Methoden nutzen müssen, um den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs festzustellen. Dazu gehört auch die Google-Bildersuche.

Im konkreten Fall ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h innerorts. Die Polizei konnte den Fahrer anhand des Blitzerfotos nicht ermitteln. Der Geschäftsführer der Firma, der das Auto gehörte, verweigerte Angaben zum Fahrer. Daraufhin bekam die Firma eine Fahrtenbuchauflage.

Gegen diese klagte das Unternehmen mit dem Argument, dass nicht alle zumutbaren Methoden zur Ermittlung des Fahrers ausgenutzt worden seien. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Die Behörde sei dazu verpflichtet, alle zumutbaren und möglichen Maßnahmen durchzuführen, um den Fahrer zu ermitteln. Dies hätte hier zum Beispiel durch eine einfache Google-Suche mit einer Kombination von Namen und Foto des vermutlichen Fahrers geschehen können.

Der Verwaltungsrichter probierte dies selbst gleich aus und identifizierte den Geschäftsführer der Firma als Fahrer. Ob dieser daraufhin sehr glücklich über den gewonnenen Prozess und die zurückgezogene Fahrtenbuchauflage war, ist fraglich.

Fazit: Das Urteil zeigt, dass es nicht ausreicht, bei Unklarheiten über den Fahrer einfach den Halter des Fahrzeugs zu befragen und dessen Antwort hinzunehmen. Bevor Sanktionen verhängt werden, müssen weitere Ermittlungen erfolgen - ggf. mit Hilfe von Suchmaschinen (Urteil vom 26.6.2024, Az. 34 K 11/23).

Die Nutzung von Suchmaschinen bietet sich insbesondere an, wenn Autokennzeichen und Halter bekannt sind, das Gesicht des Fahrers aber nur zum Teil auf dem Blitzerfoto erkennbar ist.

Tipp: Wer sich sicher ist, nicht gefahren zu sein, kann fehlende Ermittlungen nutzen, um Sanktionen anzugreifen. Allerdings um den Preis, dass der identifizierte echte Fahrer oft ein Familienmitglied sein wird.

Ist ein Angriff auf einen Blitzer strafbar?


Wer bei Nacht und Nebel ein Geschwindigkeitsmessgerät mit brennbarem Material vollstopft und anzündet, begeht eine strafbare Sachbeschädigung. Oft sind die Geräte mit Alarmanlagen gesichert, die das Gerät mit der nächsten Polizeidienststelle verbinden ... (OLG Braunschweig, Az. 1 Ss 6/13).

Praxistipp zu Fehlern beim Blitzen


Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbscheid erhält und den Verdacht hat, dies könnte auf einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung beruhen, sollte sich an einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht wenden. Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen. So kann man die Chancen beurteilen, den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.

(Bu)


 Stephan Buch
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