Ist Autofahren barfuß, mit Flip-Flops oder High-Heels erlaubt?

29.07.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Flipflops,Auto Mit welchem Schuhwerk darf man Autofahren? © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Kein explizites Verbot: Es gibt kein ausdrückliches gesetzliches Verbot gegen das Autofahren mit Flip-Flops, Sandalen, Highheels oder barfuß.

2. Verstoß gegen Sorgfaltspflicht: Ungeeignetes und deshalb unfallträchtiges Schuhwerk kann allerdings gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO) verstoßen, woraus sich eine (teilweise) Haftung für einen Unfall begründen kann.

3. Haftungsfragen: Kommt es zum Unfall, kann das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, was möglicherweise zu einer Minderung des Versicherungsschutzes und auch strafrechtlichen Konsequenzen führt.

Viele Autofahrer verzichten im Sommer wie im Winter gerne auf normales Schuhwerk. Geschlossene Schuhe sind bei sommerlicher Hitze oft einfach zu warm. Da fährt es sich mit Flip-Flops, Pumps, Highheels oder auch barfuß wegen der besseren Belüftung der Füße durchaus angenehmer. Und im Winter fühlt man sich natürlich mit dicken, gefütterten Winterstiefeln wohler. Nur: Ist solches Schuhwerk überhaupt zum Autofahren geeignet und ist es eigentlich erlaubt?

Ungeeignetes Schuhwerk beim Autofahren: Was kann passieren?


Flip-Flops, lockere Sandalen, bloße Füße oder Highheels bieten beim Autofahren keinen ausreichenden Halt auf den Pedalen. Läuft einem unvermutet ein Fußgänger vor das Auto, kann man oft nicht den für eine Vollbremsung nötigen Druck auf das Pedal übertragen. Rutscht man von Gas oder Bremse ab, landet man mit seinem Auto schnell im Straßengraben oder gar im nächsten Gemüsegeschäft – schlecht, wenn dann noch ein Fußgänger im Weg steht.

Im Straßenverkehr sind schnelle Reaktionen gefragt. Dazu muss man schnell mit dem Fuß von einem Pedal auf das andere wechseln können. Verheddert man sich dabei mit Flip-Flops oder High Heels, funktioniert dies nicht. Aus dem gleichen Grund können dicke Winterstiefel riskant sein. Mit ihnen hat der Fahrer kein Gefühl für das richtige Pedal und trifft beim Treten womöglich zwei Pedale gleichzeitig. Daher erhöhen ungeeignetes Schuhwerk oder barfuß Autofahren drastisch die Unfallgefahr.

Schlappen, barfuß, ungeeignetes Schuhwerk: Was ist verboten?


Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nicht, mit welchem Schuhwerk ein Autofahrer sich hinter das Lenkrad setzen darf. Allerdings muss sich gemäß § 1 der StVO jeder Verkehrsteilnehmer an erster Stelle so verhalten, dass "kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Wichtig: Diese Allgemeine Sorgfaltspflicht ist die Grundregel der StVO. Die Vorschrift enthält jedoch auch ein allgemeines Rücksichtnahmegebot. Das heißt: Wer sich mit ungeeignetem und unfallträchtigem Schuhwerk hinters Lenkrad setzt, verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht und hat nach einem Unfall die Folgen zu tragen. Dann kann es teuer werden. In diesem Fall kann den Fahrer auch ein Bußgeld erwarten.

Wann gibt es ein Bußgeld für das Fahren mit Flip-Flops, barfuß etc.?


Einige Amtsgerichte haben das Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops auch ohne Unfall als Ordnungswidrigkeit angesehen. Dies begründeten sie nicht mit der Allgemeinen Sorgfaltspflicht, sondern mit § 23 der StVO. Danach muss der Fahrer eines Kraftfahrzeuges dafür sorgen, "dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."

Nach Meinung der Amtsgerichte konnte man daraus auf ein Verbot des Fahrens barfuß oder mit unsicherem Schuhwerk schließen. Das Oberlandesgericht Bamberg erklärte diese Ansicht jedoch in drei Urteilen für falsch: Die Regelung beziehe sich nur auf die Ladung und die Mitfahrer ("Besetzung"). Sie gelte nicht für den Fahrer selbst.

Das heißt: Gegen § 23 StVO verstößt beispielsweise, wer

- in der offenen Heckklappe ein Dreisitzersofa transportiert,
- zulässt, dass sich seine Beifahrer aus dem Fenster hängen und dabei 2 x 2 Meter große Fußball-Fahnen schwenken oder
- seine Hunde und Katzen nach Belieben durch das Auto turnen lässt.

Nur hat all dies nichts mit Schuhen oder Fußbekleidung zu tun.

Das OLG räumte zwar ein, dass unsicheres Schuhwerk grundsätzlich zu erhöhter Unfallgefahr führen könne. Es erklärte jedoch in allen drei Fällen die Bußgeldbescheide für unwirksam (Az. 2 Ss OWi 577/06, Az. 3 Ss OWi 1796/06, Az. Ss OWi 338/07).

Unfall: Was halten Versicherungen von Flip-Flops oder Barfuß-Fahrern?


Ob die Kfz-Versicherung nach einem Unfall zahlen muss, hängt nicht vom Schuhwerk des Unfallfahrers ab. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung muss also zum Beispiel den Schaden des Unfallgegners auch dann bezahlen, wenn man selbst mit Flip-Flops, Sandalen oder barfuß hinterm Lenkrad saß.

Wer sein eigenes Auto beschädigt, kann seinen Schaden allenfalls bei der Kaskoversicherung geltend machen. Wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache ist, kann die Kaskoversicherung die Leistungen für den Schaden am eigenen Auto herabsetzen.

Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn ganz selbstverständliche Sorgfaltsregeln vernachlässigt wurden, die jedem einleuchten müssen. Vor Gericht können Highheels, Sandalen, Flip-Flops oder barfüßige Autofahrer durchaus unter grobe Fahrlässigkeit fallen.

Tipp: Viele neuere Kfz-Versicherungsverträge schließen den Einwand der groben Fahrlässigkeit aus. Die Versicherung wird sich darauf also nicht berufen. Auf eine solche Regelung im Vertrag sollte man beim Abschluss der Versicherung achten.

2007 betonte der Gesamtverband der deutschen Versicherer in einer Presseerklärung, dass man Flip-Flops oder bloße Füße grundsätzlich nicht als grob fahrlässig betrachte. Aber: Diese Beurteilung hängt sehr vom Einzelfall ab.

Was gilt beim Autofahren mit Gipsbein?


Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung darf jemand, der sich durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann, nur dann Autofahren, wenn sichergestellt ist, dass er andere nicht gefährdet (§ 2 Abs. 1 FeV). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht Bamberg hat dazu (sicherheitshalber) betont, dass auch diese Regelung sich nicht auf Sandalen- oder Barfußfahrer bezieht.

Wichtig: Was gilt nun aber, wenn jemand wegen eines Gipsbeins oder ähnlicher Einschränkungen überhaupt keine normalen Schuhe tragen kann? In diesem Fall greift die Vorschrift dann doch. Autofahrer müssen also irgendwie sicherstellen, dass sie niemand anderen gefährden. Zum Beispiel, indem sie mit Gipsbein oder ähnlichen Einschränkungen (Gips wird zunehmend unüblich) nicht selbst Auto fahren.

Schuhwerk im Auto: Was gilt für Berufskraftfahrer?


Wer beruflich per Auto unterwegs ist, für den gelten oft die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Diese ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Die Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGUV 71) besagt in § 44: "Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen."

Diese Regel gilt für alle Personen, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Sie bezieht sich jedoch nur auf bestimmte Fahrzeuge. Dazu gehören keine Privatautos, auch wenn sie dienstlich oder geschäftlich genutzt werden, und auch keine Erdbaumaschinen wie Bagger, Straßenwalzen oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (obwohl gerade bei letzteren geschlossenes Schuhwerk bzw. Arbeitsschuhe vielleicht zu empfehlen wären).

Die Regelung betrifft vielmehr Berufskraftfahrer in LKWs, solange sie wirklich beruflich und nicht privat unterwegs sind. Für sie ist also Autofahren mit Flip-Flops oder barfuß tabu. Ansonsten verlieren sie bei einem Unfall den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sommerurlaub: Was gilt in anderen europäischen Ländern?


Auch bei der Fahrt in den Sommerurlaub empfiehlt sich geeignetes Schuhwerk. Dazu haben einige Länder besondere Regelungen.

In Österreich dürfen Autofahrer durchaus mit Sandalen, Flip-Flops oder barfuß am Lenkrad sitzen. Wenn sie deswegen jedoch einen Unfall verursachen, steht ein teures Bußgeld an.

Die Schweiz verbietet das Autofahren in Schlappen oder barfuß ebenfalls nicht. Aber: Wenn es zu einem Unfall kommt, drohen außer einem Bußgeld auch der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Strafanzeige.

In Italien war ungeeignetes Schuhwerk am Lenkrad bis vor einiger Zeit verboten. Dieses Verbot gilt heute nicht mehr. Bei einem Unfall sind rechtliche Folgen aber wahrscheinlich.

In Spanien gilt ein ausdrückliches Verbot von Sandalen, Flip-Flops und ähnlichem ungeeigneten Schuhwerk beim Autofahren. Es droht ein hohes Bußgeld. Frankreich hat 2015 ein ähnliches Verbot eingeführt.

Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet



1. Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Schuhwerk beim Autofahren?
Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften, die vorschreiben, welches Schuhwerk beim Autofahren getragen werden muss. Allerdings muss der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug jederzeit sicherstellen können.

2. Darf man barfuß Auto fahren?
Ja, es ist erlaubt, barfuß Auto zu fahren. Es wird jedoch nicht empfohlen, da es die Kontrolle über die Pedale erschweren kann.

3. Sind Flip-Flops oder Sandalen beim Autofahren erlaubt?
Ja, sie sind erlaubt, aber nicht ratsam. Flip-Flops und Sandalen können leicht verrutschen und so die Pedalkontrolle beeinträchtigen.

4. Welche Schuhe sind für sicheres Autofahren geeignet?
Schuhe mit festen Sohlen und gutem Halt sind am besten geeignet. Sportschuhe oder flache, geschlossene Schuhe sind empfehlenswert.

5. Welche Risiken bestehen bei ungeeignetem Schuhwerk?
Ungeeignetes Schuhwerk kann die Pedalbedienung erschweren und das Unfallrisiko erhöhen.

6. Kann es bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung geben, wenn man ungeeignetes Schuhwerk trägt?
Ja, es kann Probleme geben. Die Versicherung könnte argumentieren, dass ungeeignetes Schuhwerk zur Unfallverursachung beigetragen hat.

7. Gibt es Unterschiede in den Regelungen für Privatpersonen und Berufskraftfahrer?
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft schreiben für Berufskraftfahrer in LKWs "den Fuß umschließendes Schuhwerk" vor. Hinzu kommen oft firmeninterne Regelungen.

8. Wie verhält es sich mit High Heels beim Autofahren?
High Heels sind nicht zu empfehlen, da sie das Gefühl und die Kontrolle über die Pedale stark beeinträchtigen können.

Praxistipp zum Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops


Bei Hitze sollte man nicht nur auf sein Schuhwerk achten. Hitze bedeutet auch Stress und führt häufig zu Kreislaufproblemen. Gesundheitsexperten sehen zum Teil ähnliche Folgen wie bei Alkohol: aggressives Fahren sonst ruhiger Fahrer, falsches Einschätzen von Entfernungen und Bremswegen und reduzierte Reaktionszeit. Wer wegen falschen Schuhwerks einen Bußgeldbescheid erhält oder einen Unfall verursacht hat, sollte sich von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

(Bu)


 Stephan Buch
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