Steigende Zinsen zu erwarten – Darlehen jetzt widerrufen

19.12.2015, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (329 mal gelesen)
Die US-Notenbank Fed hat den Leitzins erhöht. Es wäre wenig verwunderlich, wenn dadurch auch in Deutschland die Zinsen demnächst wieder steigen. „Noch sind die Zinsen niedrig und der Widerruf eines alten Darlehens kann sich lohnen. Aber es ist Zeit zu handeln“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Üblicherweise haben die Zinsentscheidungen der US-Notenbank Signalwirkung. Noch hat es in Europa zwar keine Erhöhung des Leitzinses gegeben. Es dürfte aber durchaus wahrscheinlich sein, dass auch hier die Zinsen in absehbarer Zeit wieder steigen. Von den aktuell noch niedrigen Zinsen können nicht nur Verbraucher profitieren, die ein neues Darlehen aufnehmen möchten, sondern auch diejenigen, die schon vor Jahren einen Kreditvertrag zu deutlich ungünstigeren Konditionen abgeschlossen haben. Dazu müssen die den sog. Widerrufsjoker ziehen, also ihren Darlehensvertrag widerrufen, um dann günstig umschulden zu können.

Der Widerruf eines Darlehens ist möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das war gerade zwischen 2002 und 2010 häufig der Fall. Die Konsequenz aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und dementsprechend auch Altverträge heute noch widerrufen werden können. „Gerade bei Immobilienkrediten lassen sich durch den Widerruf schnell nennenswerte Summen sparen. Daher sollte das Darlehen widerrufen werden, so lange die Zinsen noch auf diesem niedrigen Niveau verharren“, empfiehlt Rechtsanwalt Kanz.

Selbst wenn die Zinsen nicht steigen, könnte die Zeit für das sog. „ewige Widerrufsrecht“ langsam ablaufen. Denn wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, könnte der Widerruf von Altverträgen nur noch bis Juni 2016 möglich sein. „Gerade angesichts der sich anbahnenden Entwicklung sollten sich Verbraucher nicht entmutigen lassen, wenn die Bank oder Sparkasse den Widerruf zunächst ablehnt. Das kann auch ein Spiel auf Zeit sein. Umso wichtiger ist es, dem Widerruf mit einem anwaltlichen Schreiben Nachdruck zu verleihen. Da die Rechtslage meist eindeutig ist, zeigen sich viele Kreditinstitute dann gesprächsbereit und sind auch für eine außergerichtliche Lösung offen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier:

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