Steuererklärung wird nicht rechtzeitig fertig? Aufschub ist möglich!

21.05.2012, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 1 Min. (1729 mal gelesen)
Durch Einschalten eines Steuerberaters kann die nun auslaufende Frist bis zum Jahresende verlängert werden!

Langsam ist es wieder soweit: zum 31.05.2012 endet für Steuerpflichtige die reguläre gesetzliche Frist, eine Steuererklärung für das Kalenderjahr 2011 abzugeben. Bekanntermaßen schieben viele Steuerpflichtige die lästige Erstellung der Steuererklärung bis zur letzten Möglichkeit hinaus – in so manchem häuslichen Arbeitszimmer wird in den Wochen vor dem Stichtag die ein oder andere Nachtschicht eingelegt.

Fristverlängerung bis zum 31.12.2012
Oft wird dabei übersehen, dass die Steuererklärungen, unter anderem die Einkommensteuererklärung nicht in jedem Fall ihren Weg bis zum 31.05.2012 in die Finanzämter finden müssen: Durch eine gesetzliche Regelung kann eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres 2012 erreicht werden. Die gleichlautenden Ländererlasse sehen für Steuererklärungen, die durch Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften erstellt worden sind, vor, dass diese Erklärungen erst am 31.12.2012 bei der Finanzbehörde vorzuliegen haben.

Nur in Einzelfällen noch längere Frist
In begründeten Einzelfällen sind sogar noch längere Fristen zur Abgabe der Steuererklärung, beispielsweise bis zum 28. Februar 2013, möglich. Wer also in diesem Jahr Gefahr läuft, die gesetzliche Frist zur Abgabe nicht einhalten zu können, sollte sich an einen Steuerberater wenden, um diesem Aufschub profitieren zu können.


Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Steuerberater