Steuern: Was kann man als Sonderausgaben absetzen?

23.01.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Sonderausgaben,Steuer,absetzen,Unterhalt,Beiträge Durch den Abzug von Sonderausgaben können Steuerpflichtige Steuern sparen. © Bu - Anwalt-Suchservice

Viele private Ausgaben lassen sich als sogenannte Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Dies wissen viele Steuerzahler jedoch nicht – und verschenken Geld.

Als Sonderausgaben bezeichnet man bestimmte Kosten, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, ohne dass der Steuerpflichtige dagegen etwas tun kann. Steuerzahler können diese Kosten in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie dürfen von der Steuer abgesetzt werden, weil es sich für Steuerpflichtige um unvermeidbare Kosten handelt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Sonderausgaben verringern das steuerpflichtige Einkommen und damit auch die zu zahlende Einkommenssteuer.

Welche Ausgaben sind als Sonderausgaben anerkannt?


Als Sonderausgaben sind grundsätzlich anerkannt:

- Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner,
- Beiträge für die Altersvorsorge (auch private, etwa die Riester-Rente),
- Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung,
- Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall,
- Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung,
- gezahlte Kirchensteuer,
- Steuerberatungskosten,
- Schulgeld und Ausbildungskosten (erste Ausbildung),
- Spenden.

Wo werden die Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt?


Auf Seite 2 des Mantelbogens, also des Hauptformulars der Einkommensteuererklärung gibt es einen speziellen Bereich für das Thema "Sonderausgaben". Steuerzahler müssen in der Regel weitere Steuerformulare bzw. Anlagen ausfüllen, um alle Sonderausgaben abzudecken. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen – denn es bringt Geld ein.

Was ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?


Gemäß § 10c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steht Steuerzahlern für Sonderausgaben ein Pauschalbetrag von 36 Euro jährlich zu. Diese Pauschale wird ohne spezielle Nachweise oder Anträge automatisch berücksichtigt. Der Betrag verdoppelt sich bei zusammen veranlagten Ehegatten. Steuerzahler haben jedoch die Möglichkeit, einen höheren Abzug geltend zu machen. Dazu müssen sie ihre individuellen Sonderausgaben nachweisen und die erforderlichen Formulare ausfüllen.

Welche Formulare muss ich für die Sonderausgaben ausfüllen?


Wichtig ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Darin werden die Beiträge zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Besonders bei Riester-Verträgen empfiehlt es sich, auch die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) auszufüllen. Wer Kinder hat, sollte außerdem die Anlage Kind nicht vergessen – nicht nur dann, wenn Schulgeld an eine Privatschule gezahlt wurde. Unterhaltszahlungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu ist die Anlage U auszufüllen.

Was muss ich bei Vorsorgeaufwendungen beachten?


Als Basisversorgung sieht das Finanzamt gesetzliche Renten an, ferner berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen und Rürup-Renten, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese grundlegenden Vorsorgeaufwendungen kann man bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Hier gab es eine stufenweise Steigerung. Von den Höchstbeträgen konnten für das Jahr 2022 noch 94 Prozent in Ansatz gebracht werden. Ab 2023 sind es nach einer Gesetzesänderung von 2022 nunmehr 100 Prozent.

In der Steuererklärung für 2023 können Steuerzahler somit höchstens 26.528 Euro (Alleinstehende) oder 53.056 Euro (zusammen veranlagte Paare) für die Basisversorgung geltend machen. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird der Betrag jedoch noch einmal gekürzt – um den steuerfreien Arbeitgeberanteil.

Wann sind Versicherungsbeiträge für Kinder Sonderausgaben?


Wenn Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht, kann man auch die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes als Sonderausgaben absetzen. Dies ist aber jedes Jahr nur einmalig möglich, entweder in der Steuererklärung der Eltern oder in der des Kindes.

Was muss ich beim Thema Unterhalt beachten?


Auch Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Partner (Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner) können steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr sind absetzbar 13.805 Euro plus ggf. für den Partner gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der absetzbare Betrag ist in der Steuererklärung sowohl auf Seite 2 des Mantelbogens, als auch in der Anlage U einzutragen. Letzte muss der Expartner unbedingt mit unterschreiben. Dieser muss dann die gleichen Beträge in seiner eigenen Anlage SO als "sonstige Einkünfte" eintragen. Diese Methode wird "Realsplitting" genannt.

Wenn der Expartner seine Zustimmung nicht gibt, kann der andere immer noch einen Betrag bis zur Höhe des jeweiligen Grundfreibetrages plus die für den Unterhaltsempfänger aufgewendeten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dies wären für das Jahr 2023 höchstens 10.908 Euro plus Beiträge. Dazu muss man die Anlage "Unterhalt" ausfüllen. Diese ist nicht identisch mit der Anlage U. Auf diesem Weg können auch Unterhaltsleistungen an Kinder oder pflegebedürftige Eltern von der Steuer abgesetzt werden.

Mietfreie Wohnung für die/den Ex absetzen?


Wohnt der Ex-Partner/die Ex-Partnerin mietfrei in einer Wohnung, die dem Steuerpflichtigen gehört, darf dieser den Mietwert der Wohnung als Sonderausgaben absetzen. Falls der Ex-Partner eine nicht marktgerechte Miete zahlt, kann die Differenz zur marktgerechten Miete nach dem Mietspiegel der Gemeinde ebenfalls geltend gemacht werden.

Wann sind die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung absetzbar?


Kosten für eine Berufsausbildung lassen sich nur dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn es sich um die erste Berufsausbildung handelt. Es gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro im Jahr. Eine Erstausbildung muss mindestens 12 Monate dauern, um abzugsfähig zu sein. Bei der Ausbildung muss es sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handeln, der durch eine Prüfung abgeschlossen wird. Dazu gehört die erste Ausbildung oder auch ein Erststudium.

Zu den Ausbildungskosten zählen nicht nur Lehrgangsgebühren, sondern unter anderem Kosten für Lernmaterial, Bücher etc. Wer verheiratet ist, kann den Höchstbetrag jeweils für sich absetzen. Aber: Um etwas absetzen zu können, muss der Steuerpflichtige erst einmal etwas einnehmen – nicht möglich ist ein Verlustvortrag auf später. Der Sonderausgabenabzug kann nur für das Jahr stattfinden, in dem die Kosten angefallen sind. Kosten für Fortbildungen oder Zweitausbildungen können ggf. als Werbungskosten abgesetzt werden.

Krankheitskosten: Welche Kosten sind Sonderausgaben?


Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich 2017 mit dem Fall eines Privatversicherten. Gestritten wurde um die Absetzbarkeit von Krankheitskosten. Der Mann hatte seine Arztkosten bei einer Erkrankung selbst bezahlt und sich das Geld nicht von seiner Krankenversicherung erstatten lassen, da er eine Beitragsrückerstattung erhalten wollte.

Nun wollte er bei der Steuererklärung seine Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen. Dabei musste er allerdings die von der Versicherung erstatteten Beiträge abziehen. Er versuchte, die selbst bezahlten Behandlungskosten wieder von den erstatteten Beiträgen abzuziehen, um möglichst hohe Sonderausgaben ansetzen zu können. Dieses Vorgehen war dem Bundesfinanzhof dann doch zu fantasievoll (BFH, Urteil vom 29.11.2017, Az. X R 3/16).

Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung eines Privatversicherten bei seiner Krankenversicherung ist nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH, Urteil vom 1.6.2016, Az. X R 43/14).

Wann sind Aufwendungen für Kinderbetreuung absetzbar?


Als Sonderausgaben absetzbar sind auch zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind, die der Steuerpflichtige für Dienstleistungen zur Betreuung eines zu seinem Haushalt gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, geleistet hat. Dies gilt auch für Aufwendungen zur Betreuung einer Person, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für Sport und Freizeitbetätigungen. Die Zahlungen müssen auf das Konto erfolgt sein und es ist eine Rechnung erforderlich.

Wann sind Spenden absetzbar?


Haben Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte (gemeinnützige) Organisationen oder Vereine gezahlt? Diese Beträge können Sie als Sonderausgaben absetzen, und zwar mit bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens. Sie benötigen jedoch Spendennachweise der Empfänger. Von der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2017 an müssen Sie keine Spendenquittungen mehr einreichen – Sie müssen diese aber unbedingt aufheben, da das Finanzamt sie anfordern kann. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Belege. Bei Kleinbetragsspenden bis 300 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank, sofern daraus Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag hervorgehen.

Praxistipp zum Abzug von Sonderausgaben


Die Regeln für den Sonderausgabenabzug ändern sich immer wieder. Wer darüber in Streit mit dem Finanzamt gerät oder Beratung zu einem besonderen Fall benötigt, ist bei einem Fachanwalt für Steuerrecht gut aufgehoben.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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