Steuererklärung 2025: Wer muss sie abgeben und bis wann?

17.04.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Steuererklärung,Geld,Kugelschreiber Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss auch Abgabefristen beachten. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Abgabepflicht hängt vom Einzelfall ab: Eine Steuererklärung muss u. a. abgegeben werden bei bestimmten Einkommenskonstellationen (z. B. mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen über bestimmten Grenzen, Selbstständigkeit) oder wenn das Finanzamt dazu auffordert.

2. Freiwillige Abgabe ist möglich: Wer nicht verpflichtet ist, kann eine Steuererklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung), oft sinnvoll bei erwarteter Steuererstattung.

3. Fristen sind klar geregelt: Bei Pflichtveranlagung ist die Abgabe grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres fällig. Bei Beratung z.B. durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist.

Nicht jeder muss zwingend eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Allerdings kann dies Vorteile haben. Manche Steuerzahler wissen nicht, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Abgabefrist zur Folge hat – oder dass man den Termin auch verschieben kann. Hier kommen weitere Infos zum trockenen Thema Steuererklärung 2025, denn für diesen Zeitraum ist 2026 die Erklärung fällig.

Ab welchem Einkommen ist man grundsätzlich steuerpflichtig?


Erklärungspflicht bedeutet: Eine Einkommenssteuererklärung muss grundsätzlich jeder abgeben, dessen Einkommen im Veranlagungsjahr den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser lag 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und dem doppelten Betrag für Paare. 2026 wurde der Grundfreibetrag erhöht auf 12.348 Euro für Singles und 24.696 Euro für Paare.

Abgabefrist: Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?


Die Einkommenssteuererklärung war früher bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Dies hat sich geändert: Fristende ist nun regulär der 31. Juli des Folgejahres. Die Corona-Sonderregeln sind ausgelaufen. Das heißt:

Die Steuererklärung für 2025 ist bis 31. Juli 2026 abzugeben, mit Steuerberater bis 1. März 2027.

Tipp: Wer, zum Beispiel als Arbeitnehmer, freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann bis zu vier Jahre warten. So lange dauert die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung. Allerdings wird kaum jemand diese Zeit verstreichen lassen, da man sich ja in diesem Fall eine Rückzahlung erhofft.

Wichtig: Bei allen genannten Abgabefristen zählt nicht das Datum des Poststempels oder des Abschickens, sondern allein der Eingang beim Finanzamt.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?


Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung haben zunächst einmal Selbstständige – also Gewerbetreibende oder Freiberufler. Welche Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, regelt § 46 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz. Hier einige wichtige Fälle:

- Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen bezogen haben (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld), wenn diese Leistungen über 410 Euro im Jahr liegen,
- Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt haben, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, Nebeneinkünften oder einer Rente,
- Arbeitnehmer, die für mehrere Arbeitgeber gearbeitet haben, wenn die Arbeitsverhältnisse nicht zusammengefasst pauschal besteuert werden,
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die beide Einkünfte erzielen und von denen einer Lohnsteuerklasse V oder VI hat oder die die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren ausgewählt haben,
- Arbeitnehmer, die sich vom Finanzamt für das entsprechende Jahr Freibeträge haben eintragen lassen,
- Arbeitnehmer, die zunächst als Ehepaar zusammen veranlagt wurden, aber nun geschieden sind, wenn einer der Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.

Tipp: Zusätzlich gilt: Jeder, den das Finanzamt dazu auffordert, muss eine Steuererklärung abgeben.

Müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben?


Auch für Rentner ist eine Steuererklärung Pflicht, wenn

- das Finanzamt sie dazu auffordert oder
- ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.

Zu den Gesamteinkünften gehören beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte aus Geldanlagen ohne Abgeltungssteuer.

Die gesetzliche Rente muss noch nicht komplett versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil steigt mit dem Renteneintrittsjahr. Ist ein Arbeitnehmer 2005 in Rente gegangen, muss er zum Beispiel nur 50 Prozent seiner Rente versteuern. Wer 2017 in Rente gegangen ist, muss 74 Prozent versteuern. Bei Rentenbeginn im Jahr 2025 sind es 83,5 Prozent der Bruttorente.

Näheres dazu hier:
Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Altersvorsorge: Was gilt für die Entgeltumwandlung?


Seit 2023 gilt: Wandeln Arbeitnehmer ihr Gehalt zum Teil in Beitragszahlungen zu einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds um, sind die Beitragszahlungen bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei. Bei einer solchen Gehaltsumwandlung sind 2025 Beiträge bis zu insgesamt 7.728 Euro steuerfrei, 2026 sind es 8.112 Euro.

Tipp: Seit 2024 dürfen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in einen Rürup-Vertrag (Basis-Rente), in ein berufsständisches Versorgungswerk oder eine landwirtschaftliche Versorgungskasse komplett als Sonderausgaben abgezogen werden.

Was hat sich 2025 bei der Besteuerung der Altersvorsorge geändert?


Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen wurde 2025 auf 29.344 Euro für Alleinstehende und 58.688 Euro für Verheiratete erhöht. Ein Steuerabzug ist als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand möglich.

Homeoffice-Pauschale


Die Homeoffice-Pauschale wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 zur Dauereinrichtung. 2025 betrug sie sechs Euro am Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr.

Näheres dazu hier:
Welche Kosten für das Homeoffice kann man von der Steuer absetzen?

Wie verfährt man mit Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen?


Auf Zinsen wird seit 2015 eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent berechnet. Diese führt die Bank automatisch ans Finanzamt ab. Dabei werden auch Soli und Kirchensteuer abgezogen. Der Sparer selbst braucht sich darum nicht zu kümmern und auch keine Steuererklärung auszufüllen.

In manchen Fällen ist man trotzdem verpflichtet, die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte abzugeben. Dies gilt etwa, wenn man unversteuerte Kapitaleinkünfte aus ausländischen Geldanlagen bekommt. Sinn macht ein Ausfüllen der Anlage KAP auch, wenn man zum Beispiel einen persönlichen Steuersatz unterhalb von 25 Prozent hat und im Rahmen der Günstigerprüfung vom Finanzamt zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückerhalten möchte.

Wie beantragt man eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung?


Mancher schafft es nicht, die Steuererklärung pünktlich abzugeben. Dann kann man beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist auch telefonisch möglich. Allerdings sollte es für den Antrag einen guten Grund geben, etwa, dass bestimmte Unterlagen noch nicht vorliegen. Um welchen Zeitraum die Frist dann verlängert wird, entscheidet der jeweilige Finanzbeamte je nach Einzelfall.

Welche Folge hat es, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt?


Bei einer verspäteten Abgabe der Einkommenssteuererklärung setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. Seit 2018 passiert dies ohne Ermessensspielraum immer, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nicht innerhalb von 14 Monaten nach dem gesetzlich festgelegten Besteuerungszeitpunkt eingegangen ist.

Wichtig: Das Finanzamt setzt keinen Verspätungszuschlag fest, wenn sich ergibt, dass der Steuerpflichtige gar keine Steuern zahlen musste, oder wenn er glaubhaft machen kann, dass er nichts für die Verspätung konnte. Ein Verschulden von Steuerberatern oder Angestellten geht jedoch zu seinen Lasten.

Der Verspätungszuschlag für das Versäumen einer gesetzlichen Abgabefrist beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer. Mindestens sind es jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Der Verspätungszuschlag darf maximal 25.000 Euro betragen.

Urteil: Eine Erkrankung gilt nicht immer als Entschuldigung: Dem Finanzgericht Köln zufolge durfte das Finanzamt in einem Fall trotzdem einen Verspätungszuschlag festsetzen. Hier hatte es sich um ein zusammen veranlagtes Ehepaar gehandelt, bei dem nur der Mann erkrankt war. Der genaue Zeitraum der Erkrankung ließ sich nicht feststellen.

Hinzu kam, dass der Mann gegenüber dem Finanzamt erwähnt hatte, nach seiner Genesung zuerst seine beruflichen Terminarbeiten erledigt zu haben. Nur: Aus Sicht des Finanzamtes ist die Steuererklärung natürlich viel wichtiger als der Beruf (Urteil vom 30.5.2012, Az. 7 K 3652/11).

Praxistipp zur Abgabe der Steuererklärung und Abgabefrist


Meist ist es nicht schwierig, beim Finanzamt eine Verlängerung der Abgabefrist zu erwirken. Steuerpflichtige sollten es jedoch vermeiden, ihre Steuererklärung jedes Jahr erst nach schriftlicher Erinnerung abzugeben. Dies kann zur Verweigerung einer Fristverlängerung und zu Verspätungszuschlägen führen. Bei Problemen mit dem Finanzamt kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht mit Rat und Tat weiterhelfen.

(Bu)


 Stephan Buch
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