Studiengebühren in NRW
30.09.2008, Autor: Frau Simone Baiker / Lesedauer ca. 1 Min. (2550 mal gelesen)
Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig - OVG Münster 15 A 1596/07
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 15 A 1596/07) hat am 09.10.2007 entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt worden sind, rechtmäßig ist. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße nach Auffassung des Oberwaltungsgerichts nicht gegen den UN-Sozialpakt und auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, vor allem nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei. Die Revision wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 15 A 1596/07) hat am 09.10.2007 entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt worden sind, rechtmäßig ist. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße nach Auffassung des Oberwaltungsgerichts nicht gegen den UN-Sozialpakt und auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, vor allem nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei. Die Revision wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.