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Rechtsanwältin Simone Baiker
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Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent. – Nach diesem Anspruch beraten und vertreten wir Privatleute, Unternehmen und Behörden bundesweit in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht; darüber hinaus beraten wir in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts.
Unsere Schwerpunkte
Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht: Konkurrentenklagen in Auswahl- und Beförderungsverfahren, dienstliche Beurteilungen, Dienstunfähigkeit und Zurruhesetzung, Beihilfe und Versorgung, Disziplinarrecht sowie Besoldungsrecht – einschließlich der Sicherung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation durch fristgerechte Besoldungswidersprüche.
Handwerks- und Gewerberecht: Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterbrief (Altgesellenregelung, Ausnahmebewilligung, Betriebsleiter), Abgrenzungsfragen bei Neben- und Hilfsbetrieben sowie Subunternehmerkonstellationen, Verteidigung gegen Untersagungsverfügungen und Bußgelder wegen unerlaubter Handwerksausübung – aktuell insbesondere in der Photovoltaik-Montage sowie bei Barbershops, Friseur- und Kosmetikstudios, die seit 2026 im Fokus der Zollkontrollen stehen.
Wasser- und Umweltverwaltungsrecht: PFAS-Belastungen und die neuen Trinkwasser-Grenzwerte, Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen, Kostenregress und Gebührenfragen für Versorger, Kommunen und Unternehmen.
Weitere Tätigkeitsfelder: Subventions- und Fördermittelrecht (insbesondere die Rückforderung von Corona-Hilfen), Einbürgerungen und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen, Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Baugenehmigungen, Soldatenrecht einschließlich der Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sowie die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen.
Wen wir vertreten
Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit. Zu unserer Mandantschaft zählen darüber hinaus internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Firma gründen wollen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen zu klären haben.
Sprechen Sie uns an
Eine anwaltliche Erstberatung bieten wir zum transparenten Pauschalhonorar von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 58 65 156
www.baiker-richter.de
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