Testamentsgestaltung
15.07.2013, Autor: Frau Gabriele Renken-Roehrs / Lesedauer ca. 1 Min. (854 mal gelesen)
Formalien bei einer Testamentsgestaltung
Bei einer Testamentsgestaltung sind wichtige Formalien zu berücksichtigen. Eine
Formalie beinhaltet die konkrete Benennung des zukünftigen Erben. Eine
letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die „sich bis
zu meinem Tode um mich kümmert“, ist nichtig.
Dies hat am 22.05.2013 das
Oberlandesgericht München entschieden.
Rechtsanwaltskanzlei G. Renken-Röhrs
Sophienterrasse 21, 20149 Hamburg
Tel.: (040) 44 18 07 0
Fax: (040) 44 18 07 20
Sekretariat@Kanzlei-Renken-Roehrs.de
Bei einer Testamentsgestaltung sind wichtige Formalien zu berücksichtigen. Eine
Formalie beinhaltet die konkrete Benennung des zukünftigen Erben. Eine
letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die „sich bis
zu meinem Tode um mich kümmert“, ist nichtig.
Dies hat am 22.05.2013 das
Oberlandesgericht München entschieden.
Rechtsanwaltskanzlei G. Renken-Röhrs
Sophienterrasse 21, 20149 Hamburg
Tel.: (040) 44 18 07 0
Fax: (040) 44 18 07 20
Sekretariat@Kanzlei-Renken-Roehrs.de
Autor dieses Rechtstipps

Gabriele Renken-Roehrs
Kanzlei-Renken-Roehrs
Weitere Rechtstipps (8) Weitere Rechtstipps (8) Eigentumsurkunde am Pferd Probleme beim Erhalt von Personenstandsurkunden Neues Kostenrecht Geltendmachung eines Pflichtteils aus steuerlichen Gründen Lebensversicherung im Todesfall Neue europäische Erbrechtsverordnung und europäisches Nachlasszeugnis Internationales Erbrecht Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Anschrift
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: 040-4418070
Mobil: 0172-5103366
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Roehrs