Rechtstipps in der Rubrik Erbrecht
Viele Ehegatten wünschen sich ein gemeinsames Testament. Hier bietet sich das sogenannte Berliner Testament an. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Banken verlangen oft einen Erbschein als Nachweis der Erbenstellung, um den Erben Zugriff auf das Konto eines verstorbenen Angehörigen zu geben. Aber ist das tatsächlich notwendig?
So mancher nahe Angehörige wird im Testament nicht bedacht. Dies heißt jedoch noch nicht, dass derjenige leer ausgeht: Oft besteht Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser ist bei den Erben einzufordern.
Eine Erbschaft ist nicht immer ein Grund zur Freude. Wenn der Erblasser Schulden hatte, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Hier gilt es jedoch, alles richtig zu machen – sonst drohen Nachteile.
Der Testamentsvollstrecker sorgt für die tatsächliche Umsetzung des letzten Willens des Verstorbenen. Dieses Amt bringt viele Pflichten und auch einige Haftungsrisiken mit sich.
In seinem Testament legt man seinen letzten Willen nieder. Man bestimmt, wer zu welchem Anteil Erbe werden soll. Es gibt viele wichtige Punkte, die im Testament geregelt werden können und sollten.
Mit einem Testament kann man seine Angelegenheiten ordnen und seinen Nachlass regeln. Man sollte dabei jedoch ein paar Fehler vermeiden, die zu seiner Ungültigkeit führen können.
Bei einer Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung wird der Nachlass nicht von den Erben verwaltet, sondern durch einen Dritten. Eine solche Konstruktion kann für die Erben mehrere Vorteile haben.
Sobald es mehrere Erben gibt, die anteilig an einem Nachlass beteiligt sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Häufig bleibt diese lange Zeit bestehen. Streitigkeiten unter den Erben sind nicht selten.
Wer seinen letzten Willen in einem Testament niederlegen möchte, sollte sich auch Gedanken über dessen Aufbewahrung machen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten und der Testamentsverfasser hat die Wahl.