Unfall - was nun?

03.04.2007, Autor: Herr Jürgen M. Steinle / Lesedauer ca. 2 Min. (2393 mal gelesen)
Tipps zur erfolgreichen Schadensregulierung

Jegliche Teilnahme am Straßenverkehr birgt die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch während sich ein Verkehrsunfall innerhalb weniger Sekunden ereignet, kann dessen Regulierung aufgrund verschiedenster Ansprechpartner, Verfahren und Anspruchsvoraussetzungen oft sehr viel Zeit und Mühe kosten.

Hier gilt es, sich Ärger zu ersparen und trotzdem einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Schaden zu erhalten.

Um die Regulierung eines Verkehrunfalls zu erleichtern, sollen Ihnen in diesem Artikel eine Reihe von hilfreichen Tipps aus der Praxis an die Hand gegeben werden.

Maßnahmen zur Anspruchssicherung am Unfallort
Folgende Maßnahmen helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche im Rahmen des Regulierungsverfahrens beweisen zu können:

• Datenaustausch
-mit dem Unfallgegner (amtl. Kennzeichen, Versicherung, Telefonnr., Anschrift)
-mit Unfallzeugen (Telefonnr., Anschrift)

•Beweissicherung für Unfallhergang und -folgen, z.B. durch Fotos, etc.

Mein Tipp: um keine wichtigen Daten/Informationen zu vergessen, sollten Sie immer zwei EU-Unfallbögen im Handschuhfach haben und diese noch am Unfallort sorgfältig ausfüllen

•Die Polizei sollte auf jeden Fall hinzugezogen werden, wenn es sich nicht um einen Kleinunfall handelt, der Unfallgegner (womöglich) unter Einfluss von Drogen/Alkohol steht, der Unfallgegner sich weigert, seine Daten herauszugeben und/oder keine Einigung über den Sachverhalt (!) erzielt werden kann

•Verändern Sie nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Polizei die Positionen der beteiligten Fahrzeuge nicht und veranlassen sie evtl. anwesende Zeugen, ebenfalls auf die Polizei zu warten

•Vorsicht:Am Unfallort ist allein der Sachverhalt zu klären, nicht aber die Schuldfrage; ein Schuldanerkenntnis wäre eine Obliegenheitsverletzung gegenüber Ihrer Versicherung, welche Letztere zur Verweigerung von Zahlungen berechtigen kann


Ihr Recht nach dem Unfall
Neben dem entstandenen Sachschaden steht Ihnen der Ersatz weiterer Schadensposten zu (z.B. Unkostenpauschale, Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld).

Ihre Versicherung wird Sie in der Regel nicht auf diese zusätzlichen Schadenspositionen hinweisen.

In diesem Zusammenhang bieten einige Versicherungen eine kostenlose Schadenshotline an. Diese ist nur unter Vorbehalt zu empfehlen, da die optimale Durchsetzung Ihrer Rechte als Versicherungsnehmer (Regulierung aller Schadensposten, konstante Versicherungsbeiträge, angemessene Haftungsaufteilung) mit den Interessen der Versicherung (geringe zu ersetzende Schadenshöhe, geringer Arbeitsaufwand) schwer zu vereinbaren ist

Grundsätzlich werden auch die Kosten eines Mietwagens von der Versicherung getragen, nach
neuester Rechtsprechung des BGH jedoch nicht in Höhe des sog. „Unfallersatztarifes“ (vgl. Urteil vom 15.02.05
BGH, VI ZR 74/04 veröffentlicht in NJW 2005, 1041).

Für die Unfallregulierung haben Sie das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl; dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.


Autor dieses Rechtstipps

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Jürgen M. Steinle
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