Was tun, wenn mein Auto gestohlen wurde?

12.06.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Auto,Diebstahl,Autoklau,Kaskoversicherung,Diebstahlschaden Autodiebstahl: Was können Bestohlene tun? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Polizei informieren: Nach einem Autodiebstahl sollte unverzüglich die Polizei informiert werden. Anschließend folgt der Gang zur Dienststelle, um Anzeige (gegen Unbekannt) zu erstatten.

2. Auto abmelden: Das gestohlene Auto sollte schnellstmöglich bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Diese legt es dann still, so dass der Fahrzeughalter nicht mehr für Unfälle etc. verantwortlich gemacht werden kann.

3. Kaskoversicherung: Um Schadensersatz erhalten zu können, muss der Diebstahl des Autos unverzüglich der Kaskoversicherung mitgeteilt werden.
In Deutschland wurden im Jahr 2019 genau 14.229 Autos gestohlen. Im Jahr 2023 waren es 15.900. SUVs sind bei Autodieben sehr beliebt. Die ersten fünf Plätze der Diebstahlstatistik in absoluten Zahlen belegen die Marken VW, Toyota inklusive Lexus, Audi, Mercedes und BMW inklusive Mini, mit einem starken Anstieg bei Toyota (2023 +115 % gegenüber dem Vorjahr). Auch VW-Transporter sind nach wie vor bei Dieben beliebt. Und nicht nur PKW werden gestohlen: Spezialisierte Banden unterschlagen gemietete Wohnmobile oder erleichtern ganze Transporterflotten oder Parkplätze um ihre Abgas-Katalysatoren.

Was sollte ich tun, wenn ich einen Autodiebstahl bemerke?


Als ersten Schritt sollte man die Polizei benachrichtigen. Ist die Telefonnummer der nächsten Polizeidienststelle nicht verfügbar, kann der Notruf 110 gewählt werden. Geht es um das eigene Auto, sollte man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) griffbereit haben, um Angaben zu seinem Fahrzeug machen zu können. Nach Erfahrungen der Polizei geraten viele Autobesitzer durch den Diebstahl so aus der Fassung, dass sie nicht einmal mehr ihr eigenes Kennzeichen wissen. Und: Vielleicht haben Sie Glück und bei dem Anruf stellt sich heraus, dass das Auto gar nicht gestohlen, sondern nur im Auftrag der Polizei abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Handelt es sich jedoch tatsächlich um Autodiebstahl, sollte der zweite Anruf der Kfz-Versicherung gelten. Dieser muss man den Diebstahl schnellstmöglich melden.

Welche Schritte folgen dann bei der Polizei?


Der oder die vom Autodiebstahl Betroffene sollte sich dann zur Polizeidienststelle begeben, um den Diebstahl anzuzeigen. Mitbringen sollte man dabei wieder die Zulassungsbescheinigung I und seinen Personalausweis. Wichtig sind korrekte Angaben zum Fahrzeug und zu Details, wie etwa dessen Laufleistung. Falsche Angaben erschweren nicht nur die Ermittlungen, sondern können später auch zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen. Die Polizei wird ein Diebstahlprotokoll anfertigen. Dieses müssen Geschädigte bei ihrer Kfz-Versicherung einreichen.

Muss ich mein gestohlenes Auto bei der Zulassungsstelle abmelden?


Nach der Diebstahlsanzeige auf der Polizei und der Meldung an die Versicherung sollte man sein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Diese legt das Auto still und behält die Zulassungsbescheinigung I ein. Für den Fahrzeughalter bedeutet das: Er kann ab jetzt nicht mehr für Dinge verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Auto und seiner Autonummer angestellt werden – zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder gar eine Verwendung bei Straftaten. Für die Abmeldung seines gestohlenen Autos benötigt man eine Kopie des polizeilichen Diebstahlprotokolls und beide Zulassungsbescheinigungen. Dann bekommt man eine Abmeldebestätigung.

Darf ich mein gestohlenes Auto zurückklauen?


Dank GPS lässt sich ein gestohlenes Auto unter Umständen heutzutage lokalisieren. Da könnte man doch als Geschädigter auf die Idee kommen, sich sein Fahrzeug einfach mit dem Zweitschlüssel zurückzuholen. Problem gelöst. Oder nicht?

Im Mai 2025 wurde nach Presseberichten ein Mann aus Mannheim festgenommen, der eben dies getan hatte. Bei einem Familienbesuch in Rumänien war ihm sein BMW 740 xDrive M im Wert von etwa 12.000 Euro gestohlen worden. Dies hatte er der rumänischen Polizei und seiner Versicherung gemeldet. Ein paar Wochen später konnte er den BMW über das Ortungssystem in Dortmund lokalisieren. Das Fahrzeug war inzwischen wieder nach Deutschland verkauft worden. Er fuhr hin und holte sich sein Auto mit dem Zweitschlüssel zurück. Die Polizei informierte er nicht.

Dies tat jedoch der neue Eigentümer, welcher der Meinung war, das Fahrzeug legal gekauft zu haben. Dass die Fahrzeugpapiere gefälscht waren, hatte er nicht gewusst. Die Dortmunder Polizei ortete das Fahrzeug - wieder per Ortungssystem - und schickte die Mannheimer Kollegen los, die den Fahrer im Fahrzeug "erwischten". Schnell klickten die Handschellen. Hier ist die Rechtslage wie folgt:

- Der zuerst Bestohlene, also der bisherige Eigentümer, bleibt auch Eigentümer. An einer gestohlenen Sache kann auch gutgläubig kein neues Eigentum begründet werden, § 935 Abs. 1 BGB.
- Da der ursprüngliche Eigentümer nach wie vor Eigentümer ist, darf er sich auch mit dem Zweitschlüssel hinters Steuer setzen und mit dem Auto wegfahren.
- Aber: Er darf dabei keine Gewalt ausüben, kein fremdes Grundstück betreten und nirgendwo einbrechen. Es handelt sich hier nicht um Notwehr, denn der neue Eigentümer hat ihm nichts getan und es liegt keine akute Notwehrsituation vor. Zwang oder Gewalt anwenden darf nur die Polizei.
- Wenn der bisherige Eigentümer sein Auto zurückholt und trotzdem Versicherungsleistungen kassiert, macht er sich strafbar - wegen Versicherungsbetrug.

Fazit: Handeln Sie nicht eigenmächtig. Lässt sich das gestohlene Fahrzeug lokalisieren, informieren Sie die Polizei. Das Risiko einer körperlichen Auseinandersetzung beim "Zurückklauen" ist zu groß. Hier kann sich auch der bisherige Eigentümer strafbar machen.

Mehr zum Thema gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Autos finden Sie hier:
Darf der gutgläubige Käufer eines gestohlenen Autos dieses behalten?

Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei Autodiebstahl?


Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt, hat hier das Nachsehen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die man selbst anderen zufügt. Autodiebstähle sind in der Kaskoversicherung versichert. Dieser muss der Autodiebstahl unverzüglich gemeldet werden – vorzugsweise telefonisch. Wichtig: Dieser erste Anruf reicht als Schadensmeldung meist nicht aus. In der Regel muss man innerhalb einer Woche eine schriftliche Schadensmeldung einreichen. Teilweise kann die Schadenmeldung online erfolgen.

Die Kfz-Kaskoversicherung wird außerdem die Übergabe der restlichen Autoschlüssel, des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II), des polizeilichen Diebstahlprotokolls und der Abmeldebestätigung verlangen. Ein Tipp: Bevor Sie diese Dokumente aus der Hand geben, sollten Sie von allem Kopien anfertigen. Auch die Versicherung wird genaue Angaben zum Auto und zum Hergang des Diebstahls fordern. Ihre Angaben sollten unbedingt mit denen im Polizeibericht übereinstimmen.

Wenn alle Informationen und Dokumente vorliegen und das Auto innerhalb von vier Wochen nicht wieder aufgefunden wird, muss die Kfz-Versicherung den Schaden übernehmen. Das gestohlene Fahrzeug wird dann rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung.

Was tun beim Diebstahl von Leasing- oder Firmenfahrzeugen?


Wurde das gestohlene Auto von einem Leasinggeber geleast oder über eine Bank finanziert oder gehört es womöglich Ihrem Arbeitgeber, müssen Sie diese Stellen ebenfalls umgehend über den Diebstahl informieren. Tipp: Lesen Sie nach, was im Leasingvertrag zum Thema Autodiebstahl steht. Meist trägt der Leasingnehmer das Diebstahlrisiko (also Sie). Falsche oder lückenhafte Informationen gegenüber der Versicherung können dazu führen, dass diese nicht zahlt. Dies kann für Sie teuer werden, da Sie dann der Leasinggesellschaft den Schaden ersetzen müssen (OLG Hamm, Urteil vom 10.3.2014, Az. 18 U 84/13).

Autodiebstahl: Was zahlt die Kfz-Versicherung?


In der Regel erstattet die Kasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs. Dies ist der Kaufpreis für ein gleichwertiges Fahrzeug dieses Alters mit entsprechender Ausstattung und entsprechendem Kilometerstand. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, wird dieser davon abgezogen. Den Wiederbeschaffungswert stellt ein Gutachter der Versicherung fest. Manche Versicherungen zahlen bei Neuwagen in der ersten Zeit nach dem Kauf sogar eine Neupreisentschädigung. Wie lange dieser Zeitraum dauert, legt der Versicherungsvertrag fest.

Was passiert, wenn die Polizei mein gestohlenes Auto wiederfindet?


Wird das geklaute Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, bekommen Sie es zurück. Haben die Diebe Schäden daran angerichtet, zahlt die Teilkaskoversicherung. Ein Tipp: Innerhalb des ersten Monats sollten Sie noch kein neues Auto kaufen. Wird das gestohlene Kfz erst nach Ablauf eines Monats gefunden, geht es ins Eigentum der Versicherung über. Erst nach Ablauf der Monatsfrist zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden des Versicherungsnehmers.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung nach Autodiebstahl nicht?


Wenn Sie als Fahrzeughalter den Autodiebstahl selbst durch grob fahrlässiges Verhalten begünstigt haben, darf die Versicherung ihre Leistung herabsetzen – im Extremfall auf null. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt zum Beispiel das Steckenlassen des Zündschlüssels oder das Stehenlassen eines nicht abgeschlossenen Fahrzeugs. Die Kfz-Versicherung kann aber auch dann "leistungsfrei" werden, wenn Sie als Fahrzeughalter gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen. Dies wäre eine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.

Was passiert, wenn ein Auto während einer Probefahrt oder ein Mietwagen gestohlen wird?


Eine Probefahrt kann zum bösen Erwachen für den Autoverkäufer führen: Der Kaufinteressent kommt nicht wieder und das Auto ist weg. Manchmal werden auch Mietwagen schlicht nicht zurückgegeben und bei der Anmietung vorgelegte Ausweispapiere stellen sich als Fälschungen heraus. Seit es privates Carsharing gibt, kann so etwas auch privaten Fahrzeughaltern passieren. Wichtig zu wissen: Rechtlich gesehen liegt bei all diesen Varianten jedoch kein Diebstahl vor, sondern eine Unterschlagung. Schließlich hat der Halter sein Auto freiwillig dem anderen überlassen, es wurde ihm nicht gegen seinen Willen weggenommen. Der Unterschied ist wichtig, weil eine Unterschlagung nur versichert ist, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. In vielen Kaskoverträgen ist dies NICHT der Fall. Dann bekommen Sie nichts. Tipp: Achten Sie schon beim Vertragsabschluss darauf oder geben Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der Hand.

Wer haftet, wenn der Autodieb einen Unfall baut?


Nach § 7 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Fahrzeughalter nicht für einen Unfall bei einer sogenannten Schwarzfahrt. Um eine Schwarzfahrt handelt es sich, wenn jemand anderer mit dem eigenen Auto fährt, ohne dass man selbst davon weiß und obwohl man dies nicht will. In diesem Fall haftet der Fahrer, also der Autodieb. Ausnahme: Der Fahrzeughalter ist am Diebstahl selbst schuld, etwa wegen Steckenlassen des Zündschlüssels. In diesem Fall haftet man also sehr wohl für die Unfallfolgen – und dies kann teuer werden.

Unfallgeschädigte können sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs wenden. Hier sind Halter und Fahrer versichert, unabhängig davon, ob der Fahrer dazu berechtigt war, das Auto zu nutzen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Allerdings wird sie dann versuchen, den Dieb in Regress zu nehmen. An der Schadensfreiheitsklasse des Halters ändert sich nichts.

Zahlt die Versicherung beim Diebstahl von Autoteilen?


Alle Teile, die fest mit dem Auto verbunden sind, werden von der Teilkasko umfasst. Stiehlt ein Dieb also nicht das ganze Auto, sondern sägt nur den Katalysator aus der Abgasanlage oder klaut die Felgen, bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert dieser Teile. Auch ein damit im Zusammenhang stehender Schaden wie die für einen Radioklau eingeschlagene Scheibe wird ersetzt. Keinen Ersatz gibt es jedoch für Teile, die nicht fest eingebaut sind (z. B. Saugnapf-Navi). Die Teilkaskoversicherung ersetzt auch keine reinen Vandalismusschäden. Diese sind nur in der Vollkasko versichert.

Wie wirken sich geknackte Funkschlüssel auf die Kfz-Versicherung aus?


Funksignale lassen sich leicht abfangen, in der Reichweite verlängern oder reproduzieren. So werden viele Fahrzeuge mit Funkschlüsseln oder Keyless-Go-Systemen gestohlen. Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich auch, wenn ein Auto mithilfe eines geknackten Funkschlüssels oder eines ausgetricksten Keyless-Go-Systems geklaut wird. Zu Problemen mit der Versicherung kann es kommen, wenn diese vermutet, dass der Fahrzeughalter sein Auto einfach offen stehen gelassen hat.

Praxistipp zum richtigen Verhalten nach Autodiebstahl


Sichern Sie Ihr Fahrzeug durch Abstellen in einer Garage. Dies senkt auch den Versicherungsbeitrag. Einen gewissen Diebstahlschutz bieten auch zusätzliche einfache Sicherheitsmittel wie Lenkradkrallen und Gangschaltungssperren. Diese kosten Diebe wertvolle Zeit. Sogenannte OBD-Saver können verhindern, dass Diebe das Onboard-Diagnose-System Ihres Autos nutzen, um die Wegfahrsperre auszuschalten. Ein extra eingebauter Zündunterbrecher unterbindet fremdes Starten. Vorsicht ist bei Keyless-Go-Systemen geboten. Deren Signale kann man auffangen, umleiten und verstärken – schon ist das Auto weg. Verweigert Ihre Kfz-Versicherung nach einem Diebstahl die Zahlung, kann ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Sie zu Ihrem Fall kompetent beraten.