Widerruf für Kurzentschlossene – jetzt noch profitieren

14.06.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (360 mal gelesen)
Die Zeit für den Darlehenswiderruf läuft ab. Wer sich jetzt noch kurzfristig entschließt, sein Immobiliendarlehen zu widerrufen, kann immer noch profitieren. Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden bietet nach wie vor eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an.

Viele zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung können widerrufen werden, weil die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und die Widerrufsfrist dadurch nicht in Gang gesetzt wurde. Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein „ewiges Widerrufsrecht“, das der Gesetzgeber aber gekippt hat. Dadurch endet das Widerrufsrecht für diese Altverträge zum 21. Juni 2016.

Wer jetzt noch rechtzeitig reagiert und sein Immobiliendarlehen vor Fristablauf widerruft, kann immer noch profitieren. Angesichts der Zinsentwicklung kann die finanzielle Belastung deutlich reduziert werden. „Durch eine günstige Umschuldung lassen sich mehrere tausend Euro einsparen. Das ist nicht der einzige Vorteil des Widerrufsjokers: Auch bereits zurückgezahlte Darlehen können widerrufen oder auch eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank noch zurückgeholt werden. Wer jetzt nicht handelt, verschenkt unter Umständen bares Geld. Denn nach dem 21. Juni ist der Widerruf nicht mehr möglich und dieses Geld verloren“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller.

Wichtig ist, dass der Widerruf des Darlehens noch fristgerecht bei der Bank eingeht und der Eingang auch bestätigt wird. „Dann sind alle Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf gewahrt. Lehnt die Bank den Widerruf ab, kann er auch nach dem 21. Juni noch durchgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bank dann auch gesprächsbereit zeigt und beispielsweise günstigere Konditionen anbietet. Anderenfalls kann die Wirksamkeit des Widerrufs auch gerichtlich durchgesetzt werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Möglich ist das aber nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben und zweitens muss der Widerruf spätestens am 20. Juni 2016 bei der Bank eingegangen sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen. So ist auch der Widerruf „last minute“ noch möglich.

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