Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler gestiegen!

21.05.2015, Autor: Frau Julia Fellmer / Lesedauer ca. 1 Min. (840 mal gelesen)
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) teilte am Mittwoch, den 20.05.2015 mit, dass im vergangenen Jahr 155 Patienten an den Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers starben und darüber hinaus über 1200 Patienten einen Dauerschaden erlitten.

Dem Bericht der Krankenkasse nach haben Patienten und Angehörige im Jahr 2014 häufiger einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei ihren Krankenkassen gemeldet, als im Jahr 2013.

In 3796 Fällen stellten die Gutachter fest, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, wobei 1/3 dieser Fehler bei einem operativen Eingriff geschahen.
Es ist zu beachten, dass es sich hier nur um die Fälle handelt, die den gesetzlichen Krankenkassen zur Kenntnis gebracht wurden.
Sollten Sie den Verdacht eines Behandlungsfehlers haben, sollten Sie sich immer mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen oder direkt einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Medizinrecht beauftragen, der für Sie eine erste Einschätzung des Falles übernimmt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen hier regelmäßig die Kosten. Doch auch wenn Sie nicht Rechtsschutz versichert sind, sollten Sie sich bei einem Verdacht beraten lassen.
Ab Kenntnis des Bestehens eines Behandlungsfehlers beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre zum Jahresende.

Julia Fellmer
Fachanwältin für Medizinrecht