Zugewinnausgleich - wenn Vermögen verschwindet

21.10.2022, Autor: Frau Annegret Petersen / Lesedauer ca. 1 Min. (1406 mal gelesen)
Wer eine Kontovollmacht auf dem Konto des Ehepartners hat, sollte nach der Trennung nicht nur regelmäßig nachsehen, sondern auch Screenshots machen. Wer das nicht kann druckt aus! Vertrauen ist gut, Kontrolle spart Geld!

Zugewinnausgleich - Was ist zu tun, wenn Vermögen nach der Trennung "verschwindet"???

Wer eine Kontovollmacht auf dem Konto des Gatten hat, sollte nicht nur regelmäßig nachsehen, sondern auch Screenshots machen. Wer das nicht kann druckt aus! Vertrauen ist gut, Kontrolle spart Geld, wie meine fröhlich Mandantin erfahren hat.

Am Anfang der Ehe waren die Eigenheiten der Gattin noch „liebenswerte Gewohnheiten; am Ende „Tatmotiv“…

So begründete der eloquente Gatte jedenfalls die Tatsache, dass, unmittelbar vor der Zustellung der Scheidung, auf mysteriöse Weise rund 60.000,00 € von seinen Konten „verschwunden“ waren. Er habe sich nach langer Leidenszeit in der Ehe mal etwas gönnen müssen.

Der freundliche Richter war relativ spassbefreit der Auffassung, es habe sich um ein selbstgewähltes Schicksal gehandelt. Eine Kompensation in #Geld sehe das #Gesetz nicht vor.

Der Zugewinnausgleich sieht vor, dass beide #Ehepartner am in der #Ehe erwirtschafteten Vermögen gleichberechtigt teilhaben.

Die Gattin ist zufrieden. Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich stieg um 30.000,00€.

Merke: Es macht nur Sinn Geld verschwinden zu lassen, wenn das ohne Spuren gelingt. Wer vergisst die Kontovollmacht löschen zu lassen, muss die Konsequenzen tragen.😈